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DEHOGA Statements zu 2G Plus & dem Entwurf der nächsten CoronaNotfallverordnung

Statements zu 2G Plus und dem Entwurf der nächsten CoronaNotfallverordnung



Die am Freitag erfolgten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und die Informationen zur nächsten CoronaSchutzVerordnung in Sachsen waren alles andere als erfreulich.

Vertreter der DEHOGA Verbände und des DEHOGA Bundesverband äußerten sich über verschiedene Medien und zu den Bundes- und Länderentscheidungen.

Ingrid Hartges, DEHOGA Bundesverband

"Flächendeckend 2G plus wäre eine Katastrophe für Kneipen und Restaurants", sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin DEHOGA Bundesverbandes. Wirte dürften nicht die Leidtragenden sein, wenn die Regierung "offenbar Anreize für die dritte Impfung" schaffen wolle. Stattdessen gelte es, Impf- und Testkapazitäten ausbauen, damit diese "zermürbende Situation" schnellstmöglich beendet werde. 

Axel Klein, DEHOGA Sachsen

Klare Ablehnung der 2G-Plus-Regelung

Zutrittsbeschränkungen und dauerhafte Verunsicherung haben viele Betriebe Geld, Zeit und Nerven gekostet. Die Einführung der 2G-Plus-Regelung ohne eine Datengrundlage und erkennbaren Erfolg in der Pandemiebekämpfung drängt die Gastgeber deutschlandweit, insbesondere aber in Sachsen in eine Notsituation, die sie selbst nicht zu verantworten haben.

Mit gutem Beispiel gingen hier Sachsen-Anhalt und Bayern voran und lehnten – wenigsten im ersten Schritt - die Einführung von 2G Plus in der Gastronomie ab. Dieses Signal haben wir auch von Sachsen erwartet, auch als Entschädigung und in Anerkennung der Umsetzungen für den wochenlangen, harten „sächsischen Sonderweg“, sowie die professionell umgesetzten Hygienekonzepte.

Der Lockdown im vergangenen Winter hat beweisen, dass allein durch monatelange Schließung der Gastronomie das Infektionsgeschehen nicht zurückgeht. Andere Maßnahmen waren bei der Eindämmung deutlich wirksamer. Welche Daten benötigen die Entscheider denn noch, um zu erkennen, dass das Gastgewerbe kein Infektionstreiber ist? Ansteckungen geschehen im privaten unkontrollierbaren Raum.

Wir fordern den flächendeckenden Ausbau der Test- und Impfkapazitäten, um allen Bürgern möglichst schnell entsprechenden Zugang zu gewährleisten. Aber wir lassen uns nicht instrumentalisieren diese Kampagnen durch harte, einseitige Regelungen zu pushen.

Es ist für Unternehmer und Mitarbeiter nicht zumutbar, jeden Impf-, Genesenen-, Booster-Nachweis ins Detail prüfen und gleichzeitig für die wenigen, aber zahlende Gäste da zu sein. Eine Aufstockung des Personals hierfür ist nicht finanzierbar.

Es fehlt generell an adäquaten Finanzhilfen

Daher fordern wir einen Ausgleich auf Landesebene:

# weitere 50 Prozent SV-Beitrag, die bei KUG nicht von der Agentur für Arbeit getragen werden 
# Erstattung des 10%ig Differenzbetrages der Fixkosten (durch ÜH IV  max. 90%) 

Allein bei einer durchschnittlichen Pacht/Miete von 15.000 Euro im Monat blieben 1.500 Euro durch den Unternehmer zu finanzieren. Das die finanziellen Polster bereits aufgebraucht sind, liegt klar auf der Hand, nach zwei Jahren andauernder Einschränkungen.

Die Verunsicherung des Personals durch die andauernde Debatte um Beschränkungen im Gastgewerbe führen nur dazu, dass noch mehr Mitarbeiter abwandern – und zwar unwiederbringlich!

Anstatt immer nur die Gastronomie mit Auflagen zu belegen, sollten auch andere Bereiche des täglichen Lebens sicherer gemacht werden. Wir haben bewiesen, dass 2G funktioniert und sind der Ansicht, dass mit der 3G-Regelung ein noch höheres Maß an Sicherheit gewährleistet werden kann.

Damit werden wir zum Teil der Lösung.

Die nunmehr mögliche touristische Übernachtung in Sachsen gilt es unbedingt zu beschließen. Weitere Einschränkungen dürfen unter keinen Umständen erlassen werden, um die Buchungen nicht zu gefährden. Dies ist nicht zuletzt eine erfreuliche Konsequenz aus der gemeinsamen Pressekonferenz am vergangenen Donnerstag in Dresden. An deren Durchführung 20 Unternehmer aus dem sächsischen Gastgewerbe beteiligt waren.

Pressestimmen dazu finden Sie auch HIER

Mit den drei angestrengten Klagen haben wir auch die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten genutzt.

Einen „Problembereich Gastgewerbe“ gibt es nicht und es ist die Aufgabe der Landesregierung eine differenzierte, angemessene Lösung zu finden, bei deren Findung wir gern behilflich sind. 

 

 

Stellungnahme zur nächsten CoronaSchutzVerordnung



Am Mittwoch, 12. Januar 2022 kommt das Kabinett zusammen, um die ab 15. Januar 2022 geltende Verordnung zu beschließen.

Anhand des Entwurfs haben wir folgende Stellungnahme erarbeitet, welche wir Ihnen HIER ZUM DOWNLOAD zur Verfügung stellen.

Bitte leiten Sie diese - gern ergänzt um Ihre persönlichen Anmerkungen - an Bürgermeister, Landtagsabgeordnete, Mitgliedlieder des Bundestages und weitere Partner weiter. Wir haben diese ebenfalls getan.

Erste Informationen aus dem Entwurf der nächsten Verordnung



Beherbergung: touristische Übernachtungen unter 2G Plus möglich

Gastronomie (lt. Entwurf): 2G Plus - bis 22 Uhr

Tagungen (lt. unserem Verständnis): wieder möglich unter 2G

Regelungsstufen: Entscheidet sind Inzidenzen und Auslassungen der Krankenhausbetten. Bei überschreiten entsprechender Werte, erfolgen Einschränkungen.

Im Unternehmer-Chat am Mittwoch gehen wir auf weitere Punkte des Verordnungsentwurfes ein.

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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