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Tschechien stuft Deutschland als „Kategorie Rot“ ein

für Pendler gibt es keine Einschränkungen

Ab 30. August 2021 ist die Einreise aus Deutschland dann nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.  Für Geimpfte und Genesene, die über einen in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt weiterhin die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung.

ACHTUNG!
Für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter 6 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger entfällt weiterhin die Pflicht zur Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne.

Über weitere Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.

Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium und HIER

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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