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Axel Klein

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DEHOGA Sachsen: „2G verschärft die Not der Gastronomie“

Dresden, 05. November 2021 – Das sächsische Kabinett hat am Freitag eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. In dieser wird die 2G-Regelung für die Innengastronomie sowie für Veranstaltungen jeglicher Art in Innenräumen ab Montag verbindlich festgeschrieben. Der DEHOGA Sachsen sieht darin einen weiteren Rückschlag für die ohnehin gebeutelte Branche.

„2G verschärft die Not der Gastronomie“, sagt DEHOGA-Sachsen-Hauptgeschäftsführer Axel Klein. „Wir rechnen mit großen Umsatzeinbußen, insbesondere im Weihnachtsgeschäft.“ Aus zahlreichen Gastronomiebetrieben im Freistaat würden bereits Stornierungen von Weihnachts- und Familienfeiern gemeldet. „Wieder einmal trifft es das Gastgewerbe und die Veranstaltungsbranche unverhältnismäßig hart.“

Für den DEHOGA Sachsen sei nicht nachvollziehbar, dass in einigen Bereichen der Gesellschaft die 2G-Regelung hart durchgesetzt wird, während in anderen, wie Schule,Arbeit, Handel und ÖPNV, die 3G-Regelung gilt. Klein befürchtet, dass Feiern und Zusammenkünfte nun wieder im unkontrollierten privaten Rahmen stattfinden. „Damit wird das erklärte Ziel einer Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht erreicht. Das zeigt die Vergangenheit“, so der DEHOGA-Sachsen-Chef.

2G sei zwar besser als ein Lockdown, dennoch würden gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen auf dem Rücken der Gastgeber und ihrer Mitarbeiter ausgetragen. Die Politik solle den Unternehmen die Rahmenbedingungen bieten, das gemeinsame Ziel der Pandemiebekämpfung mit individuellen Lösungen zu erreichen. Starre, eindimensionale
Regelungen und jede Verschärfung der Verordnung würden unternehmerisches Agieren mehr und mehr erschweren.

„Wir brauchen weiterhin finanzielle Hilfen für die Unternehmer, die durch diese Regelungen unter Umsatzeinbußen leiden. Und wir erwarten eine Wiederaufnahme der kostenfreien Bürgertests, denn es darf in dieser Debatte nicht der Eindruck entstehen, dass nur die Ungeimpften Überträger des Virus sind.“

An die Gäste appelliert der Fachverband, die vielfältigen Angebote des Gastgewerbes dennoch anzunehmen – sei es der Besuch im Restaurant oder die Nutzung der Liefer- und Abholdienste, die nun viele Unternehmer wieder anbieten werden. Sie würden damit einen wichtigen Teil zum Erhalt des sächsischen Gastgewerbes, auch über die Pandemie hinaus, leisten. Seinen Mitgliedsunternehmen stehe der DEHOGA Sachsen wie gewohnt mit Informationen und Beratungsangeboten zur Seite.

Pressemitteilung

 

 

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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