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Axel Klein

Hauptgeschäftsführer

Ab 18. Juli bis einschließlich 31. August 2020 gelten die neue Coronaschutzverordnung und Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie | Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus (Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 14. Juli 2020)

 

Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) Vom 14. Juli 2020

 

Das bleibt:
# Kontaktbeschränkungen
# das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern
# Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen

Diese Lockerungen wird es geben:
# Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen
# Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten
# Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1.000 Besuchern können stattfinden (Ab 1. September auch mit über 1.000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist).
# Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt.
# Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und –vereinen sind wieder möglich.
# In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
# Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig – mit genehmigten Hygienekonzept
# Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept.
# Ab 1. September dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden. Alle anderen Großveranstaltungen sind bis 31. Oktober untersagt.

 

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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