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Axel Klein

Hauptgeschäftsführer

Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen – Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert

Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich - in Umsetzung des MPK Beschlusses vom 18. November 2021 und im Lichte des heutigen MPK-Beschlusses - auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona- Wirtschaftshilfen geeinigt. Damit erhalten Unternehmen Sicherheit und Unterstützung, wenn sie weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen leiden. Aktuell gilt bis 31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen.

vollständige Pressemitteilung des BMWI

FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe IV“ (von Januar 2022 bis März 2022)

Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der fünften Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (von Januar 2022 bis März 2022). Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen beziehungsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigten), Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht.

Hier geht es zu den FAQ zur Überbrückungshilfe IV

Stand: 6. Januar 2022

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Weitere Informationen und die wichtigtsen Fakten rund um das Thema erhalten Sie in unserem DEHOGA Sachsen Unternehmer Chat am 12.1.2022 durch unseren Partner ETL ADHOGA

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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