Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Ihr Ansprechpartner

Axel Klein

Hauptgeschäftsführer

Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin UND unser/e Statement/Forderungen

Die wichtigsten Fakten:

# Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern.

# private Zusammenkünfte: Angehörigen eines Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person

# Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Eine konkrete Definition wird durch Freisstaat Sachsen zu erwarten sein

# Inzidenz über 200: Länder werden weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, bspw. Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort erlassen

# Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bleiben bis 31.01.2021 geschlossen

# finanzielle Hilfsprogramme

- Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021

- Dezemberhilfen: ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar

-  Überbrückungshilfe III = maximal 500.000 Euro pro Monat, erste reguläre Auszahlungen im ersten Quartal 2021

Nächste Konferenz auf Bundesebene: 25. Januar 2021 – Bertauung über Maßnahmen ab 1. Februar 2021

Es gilt nun den Erlass der Sächsischen Ordnung abzuwarten. Bis 10. Januar 2021 gilt die Sächsische CoronaSchutzVerordnung weiter

UNSER Statement zu den Beschlüssen vom 05.01.2021

Dresden, 06.01.2021: Die aktuellen Beschlüsse der gestrigen Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin verlängern die für das Gastgewerbe harten und existenzbedrohenden Einschränkungen nun bis zum 31. Januar 2021. 

Noch immer haben viele Unternehmer keine oder nur unzureichende Abschlagszahlungen der seit Ende Oktober 2020 versprochenen außerordentlichen Wirtschaftshilfen erhalten.

Die nun festgelegte Verlängerung des harten Lockdown wird innerhalb kurzer Zeit dazu führen, dass mehr und mehr Unternehmer in Ihrer Existenz massiv gefährdet sind. Mit jedem weiteren Tag der angeordneten Schließungen bzw. harten Einschränkungen steigt die Zahl derer, die nicht wieder öffnen, wenn der Lockdown beendet, oder Maßnahmen gelockert werden.

Wir fordern:

# schnelle Auszahlungen der gesamten Novemberhilfen, eine zügige Anschlags- und Komplettzahlung der Dezemberhilfen und eine reibungslose und geordnete Beantragungsmöglichkeit der Überbrückungshilfe III.

# umgehende Erweiterung der Personalkapazitäten zur Bearbeitung der Anträge.

# eine planbare und praktikable Strategie zur Wiederöffnung, an der DEHOGA maßgeblich beteiligt sind.

# umfassende Unterstützung seitens der Politik, Mitarbeiter und Azubis durch entsprechende Maßnahmen im Unternehmen halten zu können.

# ein deutliches Signal der Politik, das der Mittelstand, die unternehmergeführten Betriebe, die Soloselbstständigen sowie die Großbetriebe (über 249 Mitarbeiter) im Gastgewerbe und der Veranstaltungsbranche nicht aufgegeben werden!!!!

DEHOGA Sachsen e.V.

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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