Sie wurde an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt, tritt zum 10. September in Kraft und gilt somit laut Bundesarbeitsministerium bis einschließlich 24. November 2021.
DAS IST NEU
# Arbeitgeber sind 10. September verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Risiken der Covid 19-Erkrankung sowie Impfmöglichkeiten zu informieren
# Mitarbeiter sollen für Impfungen während der Arbeitszeit freigestellt werden
# Verordnung erlaubt, dass Arbeitgeber den Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten bei den Hygienekonzepten berücksichtigen, wenn dieser bekannt (die aktive Abfrage ist nicht erlaubt)
DAS BLEIBT
#V erpflichtungen der Arbeitgeber, zwei Mal die Woche einen kostenlosen Test anzubieten,
# betriebliche Hygienekonzepte aufzustellen
# wo nötig mindestens eine medizinische Schutzmaske zur Verfügung zustellen
RECHT AUF ABFRAGE DES IMPFSTATUS DER MITARBEITER
scheitert gerenrell an Widerstand der SPD und ist lediglich für folgende Bereich vorgesehen: Pflege, Kitas und Schulen
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