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DEHOGA Sachsen zur Notfall-Verordnung: Einseitig und unverhältnismäßig hart

Der Branchenverband fordert Änderung

Dresden, 21. November 2021 – Am Freitagabend verkündete die Landesregierung eine neue Corona-Notfall-Verordnung für Sachsen. Noch am Mittwoch wurde um eine Stellungnahme für die nächste Verordnung gebeten. Jetzt wurde jedoch eine andere, viel weitgehendere Notfall-Verordnung beschlossen. Die Regelungen gelten ab Montag und sind bis zum 12. Dezember gültig. Sie fallen einseitig und unverhältnismäßig hart für das Gastgewerbe aus.
 

„Das muss jetzt dringend rechtlich geprüft werden“, fordert Jens Ellinger, Vizepräsident der DEHOGA Sachsen und Hotelchef im Elldus Resort in Oberwiesenthal. „Immer wieder stehen wir ohne Beweis als Pandemietreiber am Pranger! Was ist der Unterschied zwischen einer beruflichen oder touristischen Übernachtung? Wir haben als eine der wenigen Branchen bereits 2G bzw. 2G plus und trotzdem sollen wir geschlossen werden.“
 

Die gesamte Pressemitteilung lesen Sie HIER

 

 

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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