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Axel Klein

Hauptgeschäftsführer

Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz / Arbeitsmed. und sicherheitstechn. Betreuung (ASD-BGN)

Durch die im Zuge der Coronapandemie erfolgten Betriebsprüfungen wurde deutlich, dass viele Betriebe des Gastgewerbes keine schriftlich niedergelegte Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz haben.

Da das allerdings gesetzlicher Standard ist und muss sein. Der Arbeitgeber ist für die Ausgestaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich.

Daher möchten wir Ihnen hier noch einmal ein paar hilfreiche Tipps geben und Unterstützungen dastellen.

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen soll Brennpunkt der betrieblichen Arbeitsschutzaktivitäten sein. So will es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind." (§ 5 Abs. 1 ArbSchG).

Eine Gefährdungsbeurteilung soll daher die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb abbilden. Sie soll alle relevanten Gefährdungen, die festgelegten Maßnahmen sowie die Maßnahmenüberprüfung umfassen.

Eine umfassende Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung gibt es hier: DOWNLOAD Handlungshilfe Arbeitssicherheit

Vereinfachte Lösung für Kleinbetriebe:

Auch Kleinbetriebe des Gastgewerbes mit bis zu 10 Beschäftigten müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die BGN bietet einen einfach umsetzbaren Sicherheitscheck online an, der den gesetzlichen Anforderungen genügt.


Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung | ADS-BGN

Alle Unternehmen, die der BGN angeschlossen sind, müssen sich um die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihres Betriebes nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) kümmern. Eine eigene Sicherheitsfachkraft oder einen eigenen Betriebsarzt, wie er in größeren Betrieben zu finden ist, ist in kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Kostengründen und mangels organisatorischer Möglichkeiten oft nicht praktikabel.

Der ASD-BGN deckt die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 in Form einer kombinierten Betreuungsleistung für unsere Mitglieder ab. Insbesondere richtet sich das Angebot an kleine und mittelständische Betriebe, die der Regelbetreuungspflicht unterliegen. HIER weiterlesen...

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Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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