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Hinweisgeberschutz: Kompromissvorschlag bestätigt und beschlossen

Der Bundesrat hat am Freitag dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das auf Druck der Arbeitgeber und der unionsgeführten Länder im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war.

Durch das Gesetz werden Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, bei der Beschäftigte bestimmte Rechtsverstöße im Unternehmen, zum Beispiel Betrügereien und Korruption, anzeigen können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Die beauftragten Personen der Meldestelle müssen unabhängig sein. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten.

Der Kompromiss kommt dem Ziel eines angemessenen Hinweisgeberschutzes zumindest näher als der ursprüngliche Entwurf und hat diesem einige auch vom DEHOGA kritisierte "Giftzähne" gezogen.

Das betrifft insbesondere die folgenden Punkte:
•    Der Arbeitgeber wird nicht verpflichtet, anonyme Meldeverfahren zu ermöglichen. Das entlastet vor allem mittelständische Unternehmen.
•    Hinweisgeber sollen Meldungen an eine interne Meldestelle gegenüber einer externen bevorzugen.
•    Der immaterielle Schadensersatzanspruch wird gestrichen.
•    Statt der bisherigen Maximalsumme i.H.v. 100.000 Euro gilt ein Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro.

Mit dem Gesetz wird die sog. Whistleblowing-Richtlinie der EU umgesetzt. Es gab daher nicht die Möglichkeit, auf eine gesetzliche Regelung zum Hinweisgeberschutz zu verzichten. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz tritt nach Verkündung in Kraft, das wird voraussichtlich etwa Mitte Juni 2023 sein.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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