Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Ihr Ansprechpartner

Axel Klein

Hauptgeschäftsführer

Kurzarbeit: Kabinetts-Entscheidung reicht nicht aus

Sozialversicherungserstattung und erhöhtes KUG müssen erhalten bleiben

Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 24.11.2021 per Verordnung die verlängerte Bezugsdauer und die erleichterten Zugangsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 fortgeschrieben.

Allerdings sieht die Verordnung vor, dass den Arbeitgebern künftig nur noch 50 Prozent der von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Ausnahmen gelten nur noch, wenn die Beschäftigten während der Kurzarbeit an beruflicher Weiterbildung teilnehmen.

Diese nur teilweise Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für die Kurzarbeit wird definitiv nicht ausreichen, um Arbeitsplätze in den von Betriebsschließungen, 2GPlus und Stornierungswellen betroffenen Unternehmen des Gastgewerbes zu sichern.

 

Wir werden uns daher auf Bundesebene und in den Ländern weiterhin einsetzen, dass Unternehmen und Beschäftigte des Gastgewerbes in der vierten Welle weiter abgesichert werden. Dazu gehört insbesondere die kurzfristige Verlängerung von zwei unverzichtbaren Erfolgsparametern des bisherigen Corona-Kurzarbeitergeldes:

Zum einen muss die 100-prozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei pandemiebedingter Kurzarbeit unbedingt erhalten bleiben. Die Betriebe können angesichts aktuell wieder massiver Umsatzausfälle keine Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter finanzieren, die sie tatsächlich nicht einsetzen können. Ein massenhafter Arbeitsplatzabbau wäre vorprogrammiert.

Zum zweiten müssen die erhöhten Leistungssätze des Kurzarbeitergelds ab dem vierten und siebten Monat unbedingt ebenfalls verlängert werden. Denn anderenfalls würde unter Beschäftigten, die im Januar wieder auf 60 Prozent Kurzarbeitergeld zurückfallen, eine massive Abwanderungswelle in Gang gesetzt.

Beides muss unbedingt vermieden werden! Hier sind jetzt die zukünftige Ampel-Regierung und die neue Bundestagsmehrheit gefordert.

Weitere Informationen haben wir für die in die FAQs Kurzarbeit eingestellt

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern