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Neues Einwanderungsrecht: Bundesminister veröffentlichen Eckpunkte

Nach ihren in der Branche vielbeachteten Äußerungen zur Notwendigkeit von Arbeitskräftezuwanderung ins Gastgewerbe haben Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil am 20. Juli in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt ihre Eckpunkte eines neuen Einwanderungsrechts skizziert.

Gut, dass das Tempo hier angezogen wird. Das aktuell geltende Einwanderungssystem sei, so Faeser und Heil, „zu schleppend, zu bürokratisch, zu abweisend“, um die durch die Corona-Pandemie massiv verschärften Personalengpässe zu entzerren. „Wir müssen besser darin werden, qualifizierte Menschen aus dem Ausland zu gewinnen“. Das ist ohne Zweifel richtig und auch die von den beiden Ministern genannten Stichworte gezielte Kampagnen, Sprachförderung und schnellere Visaverfahren können der Zustimmung aus Hotellerie und Gastgewerbe sicher sein.

Gut auch, dass wir nach der Veröffentlichung etwas genauer wissen, wo die Reise beim neuen Einwanderungsrecht konkret hingehen soll. Drei Säulen wurden angekündigt:

1.    Säule: Fachkräfte mit bereits anerkannten Qualifikationen
Wesentlichste Neuerung hier soll sein, dass für Berufsanfänger die Gehaltsgrenze für eine sog. „Blaue Karte EU“, mit der Hochschulabsolventen in Deutschland arbeiten dürfen, gesenkt werden soll. Aktuell gilt eine Grenze von 56.400 € im Jahr. Außerdem sollen einmal anerkannte Fachkräfte auch in fachfremden Berufen arbeiten dürfen.

2.    Säule: Fachkräfte mit Berufserfahrung
Sie sollen zukünftig auch ohne Anerkennungsverfahren einreisen dürfen, wenn sie über einen Berufsabschluss aus ihrem Heimatland verfügen. Das Anerkennungsverfahren wird dann in Deutschland nachgeholt und vom Arbeitgeber finanziert („Anerkennungspartnerschaft“). Hier wird es aus Sicht des DEHOGA entscheidend auf die Details der gesetzlichen Regelung ankommen. Offen ist z.B., ob die Anerkennung nachgeholt werden muss oder nur kann. Auch die formalen Anforderungen an den ausländischen Abschluss werden eine entscheidende Rolle spielen, den Kochen ist z.B. etwas, was man in vielen Ländern der Welt nicht in einer Schule, sondern in der Praxis lernt. Positiv an dieser Säule aus Sicht des DEHOGA: Ob jemand als „Fachkraft“ gelten kann, hängt nicht in erster Linie am Anerkennungsverfahren der IHK FOSA, sondern an der Beurteilung des deutschen Arbeitgebers. Das gibt Chancen für unbürokratischeres und praxistauglicheres Recruiting, wird für die gastgewerblichen Unternehmen aber nicht einfach in der Umsetzung und Beurteilung sein.

3.    Säule: Potenzialzuwanderung
Diese Säule stellt den ersten Schritt zu der von der FDP in den Koalitionsvertrag hineinverhandelten „Chancenkarte“ dar. Wer Potenzial mitbringt und seinen Lebensunterhalt selbst sichern kann, soll zur Arbeitsplatzsuche für ein Jahr einreisen dürfen. Ob jemand ein hohes Integrationspotenzial mitbringt, soll zukünftig über ein Punktesystem ermittelt werden. Das eigentliche Punktesystem, wie es z.B. in Kanada lange Zeit genutzt wurde, soll aber noch nicht im angekündigten Gesetzespaket umgesetzt werden.

FAZIT: Aus unserer Sicht kann bei Arbeitskräften mit Berufserfahrung, Integrationspotenzial und Arbeitsvertrag auf die formale Anerkennung der gleichwertigen Qualifikation verzichtet werden. Denn der Arbeitgeber kann am besten beurteilen, ob ein ausländischer Mitarbeiter für seinen Betrieb einer Fachkraft entspricht. Die Entfristung der Westbalkanregelung und eine Ausweitung des Kontingents sowie für den Abschluss von Saisonarbeitnehmerabkommen sind weitere Forderungen, die wir im Zusammnehang mit der Fachkräftezuwanderung auf der Agenda haben.

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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