Anders als ursprünglich mitgeteilt, informierte das BMWI, dass Änderungsanträge zur ÜH III nun doch NUR BIS 31.10.2021 gestellt werden können. ABER: auch größere Änderungen zu Erstanträgen können noch mit der Schlussabrechnung beantragt werden. Wer dennoch Änderungen wünscht, sollte umgehend seinen „beantragenden Dritten“ beauftragen.
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