Gemeinsam stark für das Gastgewerbe
Zum 2. November treten die neue Sächsische Coronaschutzverordnung und die Allgemeinverfügung (Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus) in Kraft.
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes | Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Die Allgemeinverfügung in der kosolidierten Fassung finden Sie HIER zum DOWNLOAD
Kabinett beschließt neue Verordnung. Diese gilt ab Montag, 11.1.2021 und steht HIER zum DOWNLOAD bereit.
Anlage 1-2 der Verordnung
Anlage 3 der Verordnung
Im Wesentlichen NEU sind:
# §2 (1) | Verschärfung der Kontaktbeschränkungen
# §4 (2) 24 | Untersagt ist der Betrieb von Kantinen und Mensen soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz. Dies gilt nicht, wenn ein Verzehr am Arbeitsplatz aufgrund der betrieblichen Abläufe nicht möglich ist. Unternehmensspezifische Alternativen sind dann unter zwingender Beachtung des § 5 Absatz 3 und 4 sowie der Kontaktdatenerhebung gemäß § 5 Absatz 6 im begründeten Einzelfall möglich.
Das Kabinett hat am 8. Januar 2021 eine Änderung der Sächsischen Quarantäne-Verordnung beschlossen. Demnach tritt die Regelung zur regelmäßigen Testung von Grenzpendlern und Grenzgängern am 18. Januar 2021 in Kraft. Die ursprünglich vorgesehene Pflicht zu zwei Testungen pro Woche wird auf eine wöchentliche Testung beschränkt. Tschechische und polnische Tests werden anerkannt.
Download der Quarantäneverordung nach Bekanngabe HIER
Für Einreisende aus Risikogebieten gilt:
# die bisherige Pflicht zur häuslichen Absonderung wird um die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt ergänzt. Der Test darf bei der Einreise nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Er kann auch bei der Einreise abgenommen werden oder, wenn das nicht möglich ist, bis zu 48 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Die Testpflicht kann durch einen PCR-Test oder durch einen Antigen-Schnelltest erfüllt werden. Eine Kostenerstattung ist nicht vorgesehen.
# Diese Absonderungs- und Einreisetestpflicht gilt jedoch u.a.nicht für Personen, die für einen begrenzten Zeitraum von 72 Stunden zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung nach Sachsen bzw. in ein Risikogebiet einreisen (weitere Ausnahmen in § 3 der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung).
ACHTUNG!!!!
Ab dem 11. Januar 2021 wird eine weitere Verschärfung in Kraft treten: Grenzpendler/ Grenzgänger, d.h. alle Personen, die aus Sachsen in die Nachbarländer oder umgekehrt einreisen, um zu arbeiten, einer Ausbildung nachzugehen oder um zu studieren und mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren, regelmäßig -mindestens zweimal wöchentlich- testen lassen müssen.
Download Sächsische Quarantäneverordnung (SächsCoronaQuarVO)
Ab dem 18. Januar 2021 wird eine weitere Verschärfung in Kraft treten: Grenzpendler/ Grenzgänger, d.h. alle Personen, die aus Sachsen in die Nachbarländer oder umgekehrt einreisen, um zu arbeiten, einer Ausbildung nachzugehen oder um zu studieren und mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren, regelmäßig -mindestens zweimal wöchentlich- testen lassen müssen.
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO vom 27.11.2020 besagt im § 8 Maßnahmen der zuständigen kommunalen Behörden
(1) Die zuständigen kommunalen Behörden können abhängig von der aktuellen regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen. Die Maßnahmen sind öffentlich bekanntzugeben. Ergriffene Maßnahmen sind durch die zuständigen kommunalen Behörden hinsichtlich ihrer weiteren Aufrechterhaltung zu überprüfen.
11.01.2021: Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
30.12.2020: Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen
28.12.2020: Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird für den Zeitraum vom 31. Dezember 2020, 0:00 Uhr bis 1. Januar 2021, 24:00 Uhr auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Flächen sowie auf privaten, aber für jedermann zugänglichen Flächen (z.B. Parkplätze von Supermärkten) ausdrücklich untersagt.
18.12.2020: Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken aus nicht ortsfesten Verkaufsständen (Imbissstände u.a.) wird für das gesamte Stadtgebiet untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt vom 20. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021.
Silvester 2020
Ansammlungsverbot, Versammlungsbeschränkung sowie Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern
Vom 31. Dezember 2020, 22 Uhr, bis 1. Januar 2021, 6 Uhr, ist das Abbrennen und Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 wie Kleinfeuerwerk, Raketen, Knaller, Vulkane, Batteriefeuerwerk, Schwärmer, Knallfrösche verboten. Die Regelung gilt für den gesamten Innenstadtbereich einschließlich Innenstadtring, für den Lindenauer Markt und für das Connewitzer Kreuz.
Im selben Zeitraum gilt zudem ein Ansammlungsverbot im gesamten Stadtgebiet der Stadt Leipzig.
Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig HIER
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Zwischen dem 31. Dezember 2020, 0 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 6 Uhr, ist es im Stadtgebiet der Stadt Leipzig zudem untersagt, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, welche nicht bis zum 30. Dezember 2020, 12 Uhr, schriftlich bei der Versammlungsbehörde angezeigt wurden, zu veranstalten oder daran teilzunehmen.
Im Freistaat Sachsen gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, landesweit einheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Grundlage bildet die vom Freistaat Sachsen am Freitag, 11. Dezember 2020 veröffentlichte Sächsische Corona-Schutzverordnung. Damit wird die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig über die Anordnung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 2. Dezember 2020 aufgehoben.
Im Freistaat Sachsen gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, landesweit einheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Grundlage bildet die vom Freistaat Sachsen am Freitag, 11. Dezember 2020 veröffentlichte Sächsische Corona-Schutzverordnung. Damit wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Nordsachsen über die Anordnung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 30. November 2020 aufgehoben.
Im Freistaat Sachsen gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, landesweit einheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Grundlage bildet die vom Freistaat Sachsen am Freitag, 11. Dezember 2020 veröffentlichte Sächsische Corona-Schutzverordnung. Damit wird die Allgemeinverfügung des Landkreis Görtlitz über die Anordnung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 27. November 2020 aufgehoben.
Im Freistaat Sachsen gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, landesweit einheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Grundlage bildet die vom Freistaat Sachsen am Freitag, 11. Dezember 2020 veröffentlichte Sächsische Corona-Schutzverordnung. Damit wird die Allgemeinverfügung des Landratsamt Vogtlandkreis über die Anordnung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 30. November 2020 aufgehoben.
Im Freistaat Sachsen gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, landesweit einheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Grundlage bildet die vom Freistaat Sachsen am Freitag, 11. Dezember 2020 veröffentlichte Sächsische Corona-Schutzverordnung. Damit wird die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden über die Anordnung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 1. Dezember 2020 aufgehoben.
Im Freistaat Sachsen gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, landesweit einheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Grundlage bildet die vom Freistaat Sachsen am Freitag, 11. Dezember 2020 veröffentlichte Sächsische Corona-Schutzverordnung. Damit wird die Allgemeinverfügung des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweit-Osterzgebirge über die Anordnung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 30. November 2020 aufgehoben.
Der Landkreis hat heute eine Allgemeinverfügung zur Verwendung von Feuerwerk über Silvester erlassen.
Es ist demnach vom 31. Dezember 0:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr verboten jegliches Feuerwerk beziehungsweise andere pyrotechnischen Gegenständen ab Kategorie 2 im öffentlichen Raum und auf öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken zu zünden.
Die Allgemeinverfügung finden Sie HIER zum Download
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Im Freistaat Sachsen gelten seit Montag, 14. Dezember 2020, landesweit einheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Grundlage bildet die vom Freistaat Sachsen am Freitag, 11. Dezember 2020 veröffentlichte Sächsische Corona-Schutzverordnung. Damit wird die Allgemeinverfügung des Landratsamt Mittelsachsen über die Anordnung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 10. Dezember 2020 aufgehoben.
Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Untersagung des Abbrennens von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen
HIER finden Sie die Allgemeinverfügung zum Download
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Im Freistaat Sachsen gelten seit Montag, 14. Dezember 2020, landesweit einheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Grundlage bildet die vom Freistaat Sachsen am Freitag, 11. Dezember 2020 veröffentlichte Sächsische Corona-Schutzverordnung. Damit wird die Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises über die Anordnung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 10. Dezember 2020 aufgehoben.
Im Freistaat Sachsen gelten seit Montag, 14. Dezember 2020, landesweit einheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Grundlage bildet die vom Freistaat Sachsen am Freitag, 11. Dezember 2020 veröffentlichte Sächsische Corona-Schutzverordnung. Damit wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen über die Anordnung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 10. Dezember 2020 aufgehoben.
Im Freistaat Sachsen gelten seit Montag, 14. Dezember 2020, landesweit einheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Grundlage bildet die vom Freistaat Sachsen am Freitag, 11. Dezember 2020 veröffentlichte Sächsische Corona-Schutzverordnung. Damit wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Zwickau über die Anordnung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 10. Dezember 2020 aufgehoben.
Im Freistaat Sachsen gelten seit Montag, 14. Dezember 2020, landesweit einheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Grundlage bildet die vom Freistaat Sachsen am Freitag, 11. Dezember 2020 veröffentlichte Sächsische Corona-Schutzverordnung. Damit wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen über die Anordnung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 9. Dezember 2020 aufgehoben.
Im Freistaat Sachsen gelten seit Montag, 14. Dezember 2020, landesweit einheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Grundlage bildet die vom Freistaat Sachsen am Freitag, 11. Dezember 2020 veröffentlichte Sächsische Corona-Schutzverordnung. Damit wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Leipzig über die Anordnung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 2. Dezember 2020 aufgehoben.
Die Nachverfolgbarkeit der Gäste mittels Kontaktdatenerfassung ist ein zentrales Element in aktuellen Verordnungen der Landkreise.
Zur Erfassung der Kontaktdaten können Sie folgende Vorlage verwenden:
Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular um die entsprechenden Paragraphen der für Ihren Landkreis gültigen Verordnung ergänzen müssen. Weiterhin sind Ihre Firmendaten und Angaben zu Ihren Datenschutzhinweisen einzutragen.
DIGITALE GÄSTEREGISTRIERUNG: Einfach. Gemeinsam. Sicher.
Kontaktdatenerfassung durch die App Darfichrein.de - Das Tool wurde von DEHOGA Bayern mitentwickelt. Ein kommerzielles Interesse steht nicht im Vordergrund.
Für DEHOGA-Mitglieder wird der Service für 5 Euro monatlich bereitgestellt- unabhängig davon, wie viele Gäste das System nutzen.
Die Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen müssen abhängig von den regionalen Infektionsparametern verschärfende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens spätestens dann ergreifen, wenn 50 bestätigte Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten. Erste Maßnahmen sind spätestens bei 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zu treffen (welche durch die jeweiligen Landkreise veröffentlicht werden). (Quelle: Corona Virus Sachsen)
Landkreis / kreisfreie Stadt | SARS-CoV-2 Nachweise pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen * |
---|---|
Landeshauptstadt Dresden | 183,0 |
Stadt Leipzig | 187,5 |
Stadt Chemnitz | 198,5 |
Landkreis Bautzen | 371,6 |
Erzgebirgskreis | 299,2 |
Landkreis Görlitz | 265,9 |
Landkreis Leipzig | 376,5 |
Landkreis Meißen | 401,7 |
Landkreis Mittelsachsen | 394,9 |
Landkreis Nordsachsen | 282,2 |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 493,5 |
Vogtlandkreis | 246,0 |
Landkreis Zwickau | 326,7 |
Sachsen gesamt | 292,4 |
Landkreis / kreisfreie Stadt | SARS-CoV-2 Nachweise pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen * |
---|---|
Landeshauptstadt Dresden | 196,3 |
Stadt Leipzig | 190,2 |
Stadt Chemnitz | 216,8 |
Landkreis Bautzen | 456,7 |
Erzgebirgskreis | 323,6 |
Landkreis Görlitz | 284,9 |
Landkreis Leipzig | 435,0 |
Landkreis Meißen | 393,8 |
Landkreis Mittelsachsen | 311,1 |
Landkreis Nordsachsen | 334,8 |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 534,2 |
Vogtlandkreis | 215,0 |
Landkreis Zwickau | 313,0 |
Sachsen gesamt | 304,4 |
Landkreis / kreisfreie Stadt | SARS-CoV-2 Nachweise pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen * |
---|---|
Landeshauptstadt Dresden | 229,0 |
Stadt Leipzig | 209,4 |
Stadt Chemnitz | 261,8 |
Landkreis Bautzen | 510,4 |
Erzgebirgskreis | 388,7 |
Landkreis Görlitz | 399,6 |
Landkreis Leipzig | 417,2 |
Landkreis Meißen | 434,8 |
Landkreis Mittelsachsen | 307,5 |
Landkreis Nordsachsen | 384,3 |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 525,7 |
Vogtlandkreis | 292,5 |
Landkreis Zwickau | 362,5 |
Sachsen gesamt | 341,9 |
Landkreis / kreisfreie Stadt | SARS-CoV-2 Nachweise pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen * |
---|---|
Landeshauptstadt Dresden | 267,0 |
Stadt Leipzig | 171,0 |
Stadt Chemnitz | 272,0 |
Landkreis Bautzen | 533,0 |
Erzgebirgskreis | 387,0 |
Landkreis Görlitz | 471,0 |
Landkreis Leipzig | 436,0 |
Landkreis Meißen | 547,0 |
Landkreis Mittelsachsen | 305,0 |
Landkreis Nordsachsen | 412,0 |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 501,0 |
Vogtlandkreis | 291,0 |
Landkreis Zwickau | 419,0 |
Sachsen gesamt | 360,0 |
Landkreis / kreisfreie Stadt | SARS-CoV-2 Nachweise pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen * |
---|---|
Landeshauptstadt Dresden | 252,0 |
Stadt Leipzig | 193,0 |
Stadt Chemnitz | 304,0 |
Landkreis Bautzen | 545,0 |
Erzgebirgskreis | 390,0 |
Landkreis Görlitz | 465,0 |
Landkreis Leipzig | 432,0 |
Landkreis Meißen | 523,0 |
Landkreis Mittelsachsen | 287,0 |
Landkreis Nordsachsen | 378,0 |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 496,0 |
Vogtlandkreis | 280,0 |
Landkreis Zwickau | 410,0 |
Sachsen gesamt | 358,0 |
Landkreis / kreisfreie Stadt | SARS-CoV-2 Nachweise pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen * |
---|---|
Landeshauptstadt Dresden | 178,2 |
Stadt Leipzig | 188,1 |
Stadt Chemnitz | 251,3 |
Landkreis Bautzen | 422,7 |
Erzgebirgskreis | 311,7 |
Landkreis Görlitz | 389,4 |
Landkreis Leipzig | 374,6 |
Landkreis Meißen | 541,1 |
Landkreis Mittelsachsen | 297,9 |
Landkreis Nordsachsen | 336,8 |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 319,6 |
Vogtlandkreis | 217,7 |
Landkreis Zwickau | 308,6 |
Sachsen gesamt | 297,6 |
Landkreis / kreisfreie Stadt | SARS-CoV-2 Nachweise pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen * |
---|---|
Landeshauptstadt Dresden | 122,8 |
Stadt Leipzig | 191,7 |
Stadt Chemnitz | 228,6 |
Landkreis Bautzen | 394,7 |
Erzgebirgskreis | 309,0 |
Landkreis Görlitz | 305,9 |
Landkreis Leipzig | 290,2 |
Landkreis Meißen | 483,2 |
Landkreis Mittelsachsen | 305,8 |
Landkreis Nordsachsen | 325,7 |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 314,8 |
Vogtlandkreis | 212,4 |
Landkreis Zwickau | 275,6 |
Sachsen gesamt | 269,8 |
Landkreis / kreisfreie Stadt | SARS-CoV-2 Nachweise pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen * |
---|---|
Landeshauptstadt Dresden | 150,3 |
Stadt Leipzig | 155,9 |
Stadt Chemnitz | 224,1 |
Landkreis Bautzen | 373,3 |
Erzgebirgskreis | 325,1 |
Landkreis Görlitz | 246,9 |
Landkreis Leipzig | 302,6 |
Landkreis Meißen | 457,1 |
Landkreis Mittelsachsen | 299,9 |
Landkreis Nordsachsen | 302,9 |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 340,0 |
Vogtlandkreis | 196,9 |
Landkreis Zwickau | 269,8 |
Sachsen gesamt | 262,1 |
Landkreis / kreisfreie Stadt | SARS-CoV-2 Nachweise pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen * |
---|---|
gleitende Wocheninzidenz ** | |
Landeshauptstadt Dresden | 213,5 |
Stadt Leipzig | 163,9 |
Stadt Chemnitz | 237,9 |
Landkreis Bautzen | 392,7 |
Erzgebirgskreis | 359,8 |
Landkreis Görlitz | 260,0 |
Landkreis Leipzig | 272,3 |
Landkreis Meißen | 492,7 |
Landkreis Mittelsachsen | 317,0 |
Landkreis Nordsachsen | 372,2 |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 367,3 |
Vogtlandkreis | 434,5 |
Landkreis Zwickau | 286,0 |
Sachsen gesamt | 298,8 |
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