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Investitionsbooster: Neue steuerliche Vorteile für das Gastgewerbe

Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Investitionsbooster erhalten Betriebe im Gastgewerbe jetzt attraktive steuerliche Anreize. Investitionen in Maschinen, Küchentechnik oder Einrichtung können ab sofort degressiv mit bis zu 30 % abgeschrieben werden – das entlastet kurzfristig und schafft finanziellen Spielraum für weitere Modernisierungen. Auch der Kauf von E-Dienstfahrzeugen wird gefördert: Bis zu 75 % Abschreibung im ersten Jahr und eine erhöhte Preisgrenze von 100.000 € machen den Umstieg besonders lohnend. Zusätzlich wird die Forschungszulage ausgeweitet – z. B. für innovative Konzepte im Betrieb.

 

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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