Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Investitionsbooster erhalten Betriebe im Gastgewerbe jetzt attraktive steuerliche Anreize. Investitionen in Maschinen, Küchentechnik oder Einrichtung können ab sofort degressiv mit bis zu 30 % abgeschrieben werden – das entlastet kurzfristig und schafft finanziellen Spielraum für weitere Modernisierungen. Auch der Kauf von E-Dienstfahrzeugen wird gefördert: Bis zu 75 % Abschreibung im ersten Jahr und eine erhöhte Preisgrenze von 100.000 € machen den Umstieg besonders lohnend. Zusätzlich wird die Forschungszulage ausgeweitet – z. B. für innovative Konzepte im Betrieb.
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