Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Ihre Ansprechpartnerin

Franziska Luthardt

Geschäftsführerin Mitgliederservice & Marketing

Qualität mit Verantwortung – warum Nachhaltigkeit im Gastgewerbe zählt

Nachhaltigkeit ist im Gastgewerbe längst ein praktischer Erfolgsfaktor. Qualität, Regionalität und glaubwürdige Kommunikation schaffen Vertrauen – und machen Herkunft für Gäste erlebbar.

Das Grundlagenpapier… für Sachsen betont: Nachhaltigkeit stärkt regionale Wertschöpfung, Qualität und Zukunftsfähigkeit im Tourismus. Der Praxisleitfaden… zeigt dazu konkrete Schritte – vom Einkauf vor Ort über Ressourceneffizienz bis zu transparenten Partnerschaften.

Regionale Produkte, kurze Lieferwege und gute Geschichten auf der Speisekarte verbinden Genuss mit Verantwortung. Wer nachvollziehbar zeigt, woher seine Produkte kommen, kann Qualität sichtbar machen und neue Partnerschaften mit Erzeugern und Direktvermarktern aufbauen. Mehr Informationen im Tourismusnetzwerk Sachsen….

Praxisleitfaden zum Download

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29. September bis 6. Oktober 2026

Lebensmittel sind zu wertvoll, um sie wegzuwerfen. Mit der bundesweiten Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“ setzen das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und die Bundesländer bereits zum siebten Mal ein gemeinsames Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung.

Unter dem diesjährigen Motto „Alles auf dem Zettel!“ steht der bewusste und vorausschauende Umgang mit Lebensmitteln im Mittelpunkt – von der Einkaufsplanung über die richtige Lagerung bis hin zur kreativen Verwertung von Resten.

Warum das Thema für das Gastgewerbe wichtig ist

Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit gehen in der Gastronomie Hand in Hand. Wer Lebensmittel möglichst vollständig verwertet, spart Kosten, schont Ressourcen und stärkt gleichzeitig das Vertrauen seiner Gäste.

Eine Teilnahme an der Aktionswoche bietet die Möglichkeit,

  • Lebensmittelverschwendung aktiv zu reduzieren,
  • nachhaltiges Engagement sichtbar zu machen,
  • Mitarbeitende und Gäste einzubeziehen,
  • kreative Ideen und Best-Practice-Beispiele umzusetzen sowie
  • den eigenen Betrieb als verantwortungsbewusstes Unternehmen zu präsentieren.

So können Sie mitmachen

Ob kleine oder große Aktion – jeder Beitrag zählt. Möglich sind beispielsweise:

  • kreative Restegerichte oder Aktionsmenüs,
  • Informationsstände oder Aushänge für Gäste,
  • Social-Media-Kampagnen,
  • Aktionen mit Mitarbeitenden,
  • Retter-Regale oder weitere Ideen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung.

Alle Aktionen können vor Ort oder digital durchgeführt werden.

Kostenfreie Materialien nutzen

Für die Umsetzung stellt die Initiative ein umfangreiches Toolkit mit Plakaten, Aufstellern, Vorlagen, Social-Media-Materialien und weiteren Aktionsideen kostenlos zur Verfügung.

Jetzt informieren & Kostenfreies Toolkit herunterladen…
 

Melden Sie Ihre Aktion online an. Nach der Freigabe wird sie auf der offiziellen Website der Aktionswoche veröffentlicht und trägt dazu bei, das Engagement des Gastgewerbes sichtbar zu machen.

Eigene Aktion anmelden…


Der DEHOGA Sachsen unterstützt die Aktionswoche ausdrücklich und lädt alle Mitgliedsbetriebe ein, sich zu beteiligen. Gemeinsam können wir zeigen, dass Nachhaltigkeit, verantwortungsvoller Umgang mit Lebensmitteln und wirtschaftlicher Erfolg im Gastgewerbe zusammengehören.

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für die Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen. Mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) werden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich strenger geregelt. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen und für mehr Transparenz zu sorgen.

Die neuen Regelungen betreffen auch Hotels, Restaurants und touristische Betriebe. Wer künftig mit Begriffen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ wirbt, muss diese Aussagen eindeutig belegen können. Allgemeine Werbeversprechen ohne nachvollziehbare Nachweise sind künftig unzulässig.

Was ändert sich?

Die Richtlinie bringt unter anderem folgende Neuerungen mit sich:

  • Pauschale Umweltbegriffe dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie eindeutig erläutert und nachweisbar sind.
  • Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen müssen auf belastbaren Daten, Fakten oder anerkannten Zertifizierungen beruhen.
  • Eigene Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch zulässig, wenn sie auf unabhängigen und transparenten Zertifizierungssystemen basieren.
  • Klimaneutralitätsversprechen dürfen nicht allein auf Kompensationsmaßnahmen gestützt werden.
  • Zukunftsziele, beispielsweise „klimaneutral bis 2030“, benötigen einen konkreten Maßnahmenplan mit überprüfbaren Zwischenzielen.
  • Aussagen, die lediglich gesetzliche Selbstverständlichkeiten wiedergeben, dürfen nicht mehr als besonderer Umweltvorteil beworben werden.

Die Umsetzung erfolgt in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Verstöße können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was bedeutet das für gastgewerbliche Betriebe?

Für Hotels und gastronomische Betriebe bedeutet die neue Rechtslage vor allem, die eigene Kommunikation frühzeitig zu überprüfen. Nachhaltigkeit bleibt ein wichtiger Wettbewerbsfaktor – künftig kommt es jedoch noch stärker auf Transparenz, Glaubwürdigkeit und nachvollziehbare Nachweise an.

Die gute Nachricht: Betriebe müssen nicht auf Nachhaltigkeitskommunikation verzichten. Vielmehr sollten konkrete Maßnahmen, überprüfbare Kennzahlen und anerkannte Zertifizierungen stärker in den Mittelpunkt gestellt werden als allgemeine Werbeaussagen.

Weitere Informationen und Unterstützung

Das Tourismusnetzwerk Sachsen hat die wichtigsten Informationen zur EmpCo-Richtlinie übersichtlich zusammengestellt. Dort finden Sie unter anderem:

  • eine ausführliche Erläuterung der neuen Vorgaben,
  • praktische Handlungsempfehlungen,
  • Hinweise zur rechtskonformen Nachhaltigkeitskommunikation,
  • Informationen zu anerkannten Zertifizierungen,
  • Webinar-Aufzeichnungen des Deutschen Tourismusverbandes hier… sowie
  • den neuen Handlungsleitfaden der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) hier…

➡️ Weitere Informationen finden Sie im Tourismusnetzwerk Sachsen….

 

Die Europäische Kommission hat ein neues Fragen-und-Antworten-Dokument zur sogenannten EmpCo-Richtlinie veröffentlicht. Die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 27. September 2026.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer künftig mit Begriffen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ wirbt, muss besonders sorgfältig prüfen, ob diese Aussagen konkret, nachvollziehbar und belegbar sind. Allgemeine Umweltversprechen ohne klare Erläuterung oder anerkannten Nachweis sollen künftig grundsätzlich nicht mehr zulässig sein.

Die EmpCo-Richtlinie ergänzt bestehende europäische Vorschriften zu unlauteren Geschäftspraktiken und Verbraucherrechten. Ziel ist eine einheitlichere Regulierung von Umweltangaben, sogenannten „Green Claims“, und Nachhaltigkeitskennzeichnungen im Geschäft mit Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Die FAQ der EU-Kommission konkretisieren unter anderem, wann Umweltangaben als zu allgemein gelten. Betroffen sein können nicht nur Werbetexte, sondern auch Produktnamen, Markennamen, Farben, Symbole, Verpackungsgestaltungen oder Bildmotive, wenn Verbraucher dadurch einen Umweltbezug annehmen könnten. Auch Begriffe wie „Eco“, „Green“ oder „Natural“ können daher rechtlich relevant sein.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf klimabezogenen Aussagen. Wer beispielsweise mit Klimaneutralität oder CO₂-Bezug wirbt, muss künftig sehr genau darlegen können, worauf diese Aussage beruht. Auch Nachhaltigkeitssiegel und Zertifizierungssysteme müssen transparent, nachvollziehbar und verlässlich sein.

Für Betriebe im Gastgewerbe ist das Thema insbesondere bei Speisekarten, Webseiten, Social-Media-Beiträgen, Verpackungen, regionalen oder nachhaltigen Angeboten sowie bei Hotel- und Gastronomiekonzepten relevant. Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation bleibt möglich, sollte aber künftig noch präziser formuliert und gut dokumentiert werden.

Der DEHOGA Sachsen empfiehlt seinen Mitgliedsbetrieben, bestehende Werbeaussagen, Nachhaltigkeitshinweise und Kennzeichnungen frühzeitig zu überprüfen. Wer konkrete Maßnahmen beschreibt, etwa den Einsatz regionaler Produkte, Mehrwegangebote, Energieeinsparungen oder zertifizierte Standards, sollte diese Angaben nachvollziehbar belegen können.

Mehr Informationen finden Sie hier…

Die Entwicklung der Product Environmental Footprint Category Rules (PEFCR) für Hotelunterkünfte geht in die nächste Phase. Bis zum 2. Juni 2026 läuft die zweite öffentliche Konsultation zum überarbeiteten Entwurf.

Ziel ist eine einheitliche und wissenschaftlich fundierte Methode zur Bewertung der Umweltleistung von Hotelübernachtungen in der EU. Der Entwurf wurde nach der ersten Konsultationsrunde und ergänzenden Studien überarbeitet und bildet nun die Grundlage für die weitere Abstimmung.

Hotellerie, Branchenverbände, Behörden, Umweltorganisationen und interessierte Akteure können den Entwurf prüfen und Rückmeldungen einbringen.

Vom 29. September bis 6. Oktober 2026 findet die bundesweite Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“ statt. Das Motto lautet in diesem Jahr: „Alles auf dem Zettel!“

Im Mittelpunkt steht der bewusste Umgang mit Lebensmitteln – von der Einkaufsplanung über den Blick in den Kühlschrank bis zur kreativen Resteverwertung. Denn gute Planung hilft, Lebensmittelabfälle zu vermeiden.

Unternehmen, Vereine, Bildungseinrichtungen und Privatpersonen sind eingeladen, sich mit eigenen Aktionen zu beteiligen. Möglich sind zum Beispiel Restegerichte, Kochaktionen, Thementage, Informationsangebote oder Social-Media-Beiträge mit praktischen Tipps gegen Lebensmittelverschwendung.

Auch Betriebe des Gastgewerbes können mit kreativen Ideen ein sichtbares Zeichen für mehr Wertschätzung von Lebensmitteln setzen.

Viele Informationen zur Aktionswoche finden Interessierte hier…

Das Bundeskabinett hat das Klimaschutzprogramm 2026 verabschiedet. Es umfasst insgesamt 67 Maßnahmen, mit denen bis 2030 zusätzlich über 25 Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden sollen. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung, die Lücke zum Klimaziel einer 65-prozentigen Treibhausgasminderung bis 2030 zu schließen.

Zur Umsetzung werden ab 2027 zusätzliche Mittel in Höhe von 7,6 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie weitere 400 Millionen Euro aus einem Sondervermögen bereitgestellt.

Zu den zentralen Maßnahmen zählen:

  • zusätzliche Ausschreibungen für rund 2.000 Windräder (12 Gigawatt)
  • Ausbau der Förderung für effiziente Wärmenetze
  • neues Förderprogramm für rund 800.000 Elektroautos mit sozialer Staffelung
  • Unterstützung der Industrie beim Umstieg auf emissionsarme Technologien und Kreislaufwirtschaft
  • fünf Programme für energieeffizientes Bauen
  • 23 Maßnahmen im natürlichen Klimaschutz (z. B. für Wälder, Moore und Böden)

Chancen für das Gastgewerbe:

  • Fördermittel für Investitionen: Unterstützung bei energieeffizientem Bauen, Sanieren und moderner Technik kann Betriebskosten nachhaltig senken
  • Kostenvorteile bei Energie & Mobilität: Ausbau erneuerbarer Energien und E-Mobilität sorgt langfristig für mehr Preisstabilität und neue Möglichkeiten im Fuhrpark
  • Wettbewerbsvorteil durch Nachhaltigkeit: Klimafreundliche Betriebe gewinnen zunehmend an Bedeutung bei Gästen und stärken ihre Marktposition

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundesumweltministerium.de/download/klimaschutzprogramm-ksp-2026

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Eindämmung überhöhter Kraftstoffpreise infolge des Iran-Krieges auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den Wettbewerb im Kraftstoffmarkt zu stärken und Preisentwicklungen für Verbraucher transparenter zu gestalten. Das parlamentarische Verfahren soll beschleunigt werden, sodass ein Inkrafttreten bereits Anfang April 2026 möglich ist.

Kern des Pakets sind drei Maßnahmen:

1. Einschränkung von Preiserhöhungen an Tankstellen
Künftig sollen Kraftstoffpreise nur noch einmal täglich – um 12 Uhr mittags – erhöht werden dürfen. Preissenkungen bleiben weiterhin jederzeit möglich.

2. Stärkung der Kartellaufsicht
Bei Verdacht auf missbräuchlich hohe Preise sollen Mineralölkonzerne künftig stärker in der Pflicht stehen, ihre Preisgestaltung gegenüber den Behörden darzulegen. Dadurch sollen Verfahren beschleunigt und die Kontrolle effektiver werden.

3. Schnellere Eingriffsmöglichkeiten des Bundeskartellamts
Sektoruntersuchungen sollen effizienter gestaltet werden, damit das Bundeskartellamt schneller Maßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs einleiten kann.

Ergänzend plant die Bundesregierung, Teile der staatlichen Ölreserven freizugeben. Dies erfolgt im Rahmen einer abgestimmten Aktion der Mitgliedstaaten der Internationalen Energie-Agentur (IEA), um die Versorgung zu stabilisieren und Preisspitzen abzufedern.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hat seinen Branchenreport 2026 vorgestellt. Demnach ist der Umsatz mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken in Deutschland im Jahr 2025 um 6,7 Prozent auf einen neuen Rekordwert von 18,23 Milliarden Euro gestiegen.

Auch die ökologisch bewirtschaftete Fläche hat leicht zugelegt (+1,1 Prozent). Der Anteil des Ökolandbaus an der gesamten Agrarfläche liegt nun bei 11,7 Prozent – damit wirtschaftet bereits etwa jeder siebte landwirtschaftliche Betrieb in Deutschland ökologisch.

Insgesamt sind rund 388.000 Menschen entlang der gesamten Bio-Wertschöpfungskette beschäftigt. Besonders dynamisch entwickelt sich der Lebensmittel-E-Commerce, in dem Bio-Produkte einen Anteil von durchschnittlich rund 20 Prozent erreichen. Auffällig ist zudem das Konsumverhalten der jungen Generation: Rund 90 Prozent der „Gen Z“ greifen zu Bio-Produkten.

Gleichzeitig führt die steigende Nachfrage zunehmend zu Engpässen bei heimischer Ware. So reicht die inländische Produktion in einigen Bereichen nicht aus: Bereits 2024 wurden rund 40 Prozent der Bio-Möhren und 25 Prozent der Bio-Zwiebeln importiert. Auch bei tierischen Produkten wie Milch, Butter und Fleisch nimmt der Importanteil zu. Beim Bio-Schweinefleisch stammt mittlerweile gut ein Drittel aus dem Ausland, wobei 2025 zusätzliche Lieferländer wie Belgien und Spanien hinzugekommen sind.

Einordnung für das Gastgewerbe:

  • Wachsende Nachfrage: Gäste – insbesondere jüngere Zielgruppen – erwarten zunehmend Bio- und nachhaltige Angebote auf der Speisekarte
  • Preis- und Verfügbarkeitsfragen: Steigende Nachfrage bei begrenztem heimischem Angebot kann zu höheren Preisen und stärkerem Importanteil führen
  • Chance für Regionalität: Betriebe, die auf regionale Bio-Produkte setzen und dies sichtbar kommunizieren, können sich klar im Wettbewerb positionieren

Weitere Informationen finden Sie im vollständigen Bericht:
https://www.boelw.de/news/branchenreport-2026/

Auf EU-Ebene wurden mehrere wichtige regulatorische Entscheidungen getroffen. Für das Gastgewerbe ergibt sich insgesamt eine überwiegend positive Entlastung, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe.

1. EU-Klimaziel 2040 – moderate Entlastung

Die EU hält am Ziel fest, die CO₂-Emissionen bis 2040 um 90 % zu senken. Positiv für Betriebe:

  • Klimazertifikate aus dem Ausland können künftig stärker angerechnet werden.
  • Brennstoffe wie Benzin und Erdgas werden erst ab 2028 in den Emissionshandel einbezogen (ein Jahr später als geplant).
    Kurzfristig keine zusätzlichen Kostensteigerungen beim Heizen oder Tanken.

Einordnung für das Gastgewerbe:
Kurzfristig neutral bis leicht positiv, da Preissprünge zunächst vermieden werden.


2. Nachhaltigkeits-Omnibus (CSRD & Lieferkettengesetz) – klare Entlastung für KMU

Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD):

  • Berichtspflicht künftig erst ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatz.
  • Kleine Betriebe dürfen nicht zu zusätzlichen Angaben verpflichtet werden.

EU-Lieferkettengesetz (CSDDD):

  • Gilt künftig erst ab 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. € Umsatz.
  • Nationale Umsetzung soll praxisnah und vollzugsfreundlich erfolgen.

Einordnung für das Gastgewerbe:
Sehr positiv – die allermeisten gastronomischen Betriebe sind nicht betroffen.
Keine neuen Berichtspflichten, keine zusätzlichen Bürokratieanforderungen.


3. EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – mehr Zeit & Vereinfachung

  • Umsetzung um ein Jahr verschoben:
    • Große Unternehmen: ab Ende 2026
    • Kleine Betriebe: ab Mitte 2027
  • Pflichten treffen künftig nur den Erstinverkehrbringer.
  • Weitere Vereinfachungen angekündigt.

Einordnung für das Gastgewerbe: 
Entlastend, da Gastronomie in der Regel nicht direkt betroffen ist.


Gesamtfazit für Gastronomie & Hotellerie

  • Keine neuen unmittelbaren Pflichten für KMU
  • Mehr Zeit, höhere Schwellenwerte, weniger Bürokratie
  • Kostensteigerungen vorerst gedämpft

Bewertung:
Die aktuellen EU-Entscheidungen sind überwiegend positiv für Unternehmer im Gastgewerbe.

Intakte Natur und Artenvielfalt sind das Fundament eines erfolgreichen Tourismus. Für das Gastgewerbe sind schöne Landschaften, saubere Gewässer und gesunde Ökosysteme nicht nur Kulisse, sondern die eigentliche Grundlage des wirtschaftlichen Erfolgs.

Doch diese Basis ist bedroht: Täglich gehen wertvolle Lebensräume verloren, Böden werden unfruchtbar, natürliche Bestäuber schwinden. Mit ihnen verschwinden wichtige Ökosystemleistungen wie die Reinigung von Wasser und Luft oder die Regulierung des Klimas.

Gerade Beherbergungsbetriebe können hier eine aktive Rolle übernehmen – durch verantwortungsvolle Bewirtschaftung, naturnahe Gestaltung ihrer Außenbereiche oder die Einbindung regionaler und umweltfreundlicher Produkte.

So leisten sie nicht nur einen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt, sondern stärken zugleich ihre Attraktivität für Gäste, die immer mehr Wert auf Nachhaltigkeit legen.

Ein guter Einstieg bietet der von der Bodensee-Stiftung und Ecotrans entwickelte Selbstcheck Biodiversität. Er unterstützt Betriebe dabei, ihre Berührungspunkte mit der Natur zu erkennen, den eigenen Status einzuschätzen und sinnvolle Maßnahmen abzuleiten.
Der Check ist kostenlos und wurde im Rahmen der Initiative „Unternehmen Biologische Vielfalt (UBi)“ erstellt, gefördert durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt.

 Selbstcheck Biodiversität – HIER zum Download…

 

 

Der DEHOGA Bundesverband informiert über Änderungen beim DEHOGA Umweltcheck: Aufgrund neuer EU- und Bundesvorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (u. a. CSRD und LkSG) endet die Kooperation mit der Viabono GmbH zum 1. Januar 2026. Der Umweltcheck wird weiterhin von Viabono angeboten, jedoch ohne den DEHOGA-Zusatz.

Bis 31. Dezember 2025 ausgestellte DEHOGA-Umweltchecks behalten zwei Jahre Gültigkeit. Der DEHOGA setzt sich zudem dafür ein, dass der DEHOGA Umweltcheck in Gold weiterhin im Hotelverzeichnis des Bundes berücksichtigt wird. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus.

Der DEHOGA Sachsen kooperiert seit 2024 mit GreenSign und bietet seinen Mitgliedern entsprechende Zertifizierungs- und Beratungsangebote im Bereich Nachhaltigkeit an.

HIER zum DOWNLOAD

ACHTUNG!!!!  DEHOGA-Mitglieder profitieren von Rabatten!!!! Infos unter info(at)dehoga-sachsen.de


Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere die Zahl der aktuell zertifizierten Betriebe kann nur eine Momentbetrachtung sein und beruht auf Eigenrecherchen. Nach der Übersicht sind die am weitesten verbreiteten Siegel GreenSign, der DEHOGA Umweltcheck und Green Key mit fast 1.400 Betrieben in der Hotellerie und Gastronomie.

Leitfaden zum Thema Klimaneutralität

Die Energiekampagne Gastgewerbe hat in ihrer Reihe der Energiesparblätter einen neuen Leitfaden zum Thema Klimaneutralität in der Hotellerie und Gastronomie erstellt, den Sie im Anhang finden.

Er soll den Betrieben, die sich klimaneutral ausrichten wollen, eine erste Hilfestellung geben.

HIER LEITFADEN ZUM DOWNLOAD

Sämtliche Energiesparblätter finden Sie auf der Internetseite der Energiekampagne unter: https://energiekampagne-gastgewerbe.de/leitfaeden-checklisten

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die dritte Förderrunde im Rahmen des sog. Heizungsgesetzes gestartet. Von nun an steht die Beantragung der KfW-Heizungsförderung auch Unternehmen offen (für Nichtwohngebäude und Wohngebäude). Mit einem Zuschuss soll der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördert werden. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören u.a.:
•    der Kauf und die Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseanlagen mit geringen Staubemissionen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen, innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
•    der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
•    Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
•    die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
 
Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten:
•    Als Grundförderung ein Zuschuss in Höhe von 30 % auf die förderfähigen Gesamtkosten
•    Für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen zusätzlich ein Effizienzbonus in Höhe von 5 % auf die förderfähigen Gesamtkosten
•    Für effiziente Biomasseanlagen zusätzlich ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro
 
Die Zuschüsse können direkt bei der KfW beantragt werden - HIER...
 
Die Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung können weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden - HIER...
 

Viele Hotels stehen vor großen Herausforderungen bei der Umsetzung von ESG-Anforderungen (Environmental, Social & Governance). Der neue IHA-Leitfaden soll dabei unterstützen, diese komplexen und dynamischen Nachhaltigkeitsanforderungen zu bewältigen. Er erläutert relevante Richtlinien und gibt einen Überblick über die Berichterstattungspflichten.

Mehr zum Thema lesen Sie HIER...

Der Leitfaden steht HIER zum DOWNLOAD zur Verfügung

Die GreenSign Nachhaltigkeitszertifizierung wird vom GreenSign Institut vergeben und basiert auf hohen Standards gemäß EMAS und DIN ISO 14001. Ursprünglich für die Hotellerie entwickelt, ist sie inzwischen branchenübergreifend anwendbar. Das Zertifizierungssystem bewertet ökologische, soziale und ökonomische Aspekte der Betriebsführung anhand von über 130 Kriterien und bietet optional die Erstellung eines CO2-Fußabdrucks an. Es hilft Betrieben, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu verbessern und Betriebsprozesse effizient zu gestalten. In Deutschland ist GreenSign als GSTC-anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung für Hotels führend und wird von über 850 Unternehmen in 17 Ländern genutzt.

DEHOGA Sachsen und GreenSign kooperieren ab sofort und bieten durch Zertifizierung und Information mehr Transparenz bei der Nachhaltigkeit.

Hier erfahren Sie mehr …

GreenSign:Das Nachhaltigkeitszertifikat für Hotellerie & Gastronomie, das wirkt

Der DEHOGA und das GreenSign Institut arbeiten künftig zusammen, um Nachhaltigkeit im Gastgewerbe messbar und praxisnah zu fördern. GreenSign bietet anerkannte Zertifizierungen für Hotels, Gastronomiebetriebe, SPAs und weitere Dienstleistungsunternehmen – basierend auf klaren Standards in Ökologie, Soziales und Ökonomie. Durch die Partnerschaft erhalten Betriebe Zugang zu geprüften Kriterien, Orientierungshilfen und Netzwerken, um ihr nachhaltiges Engagement sichtbar zu machen. Gemeinsam setzen DEHOGA und GreenSign ein Zeichen für ein zukunftsfähiges, verantwortungsbewusstes Gastgewerbe in Deutschland.

Hier erfahren Sie mehr …

Lebensmittel sind zu wertvoll für die Tonne

Lebensmittelverschwendung geht uns alle an – Politik, Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen. Im Gastgewerbe gehört der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmitteln längst zum Alltag: Durch kluge Einkaufspolitik, passende Portionsgrößen und effiziente Verarbeitung werden Abfälle gezielt vermieden. Diese Haltung wird bereits in der Aus- und Weiterbildung vermittelt – denn Abfallvermeidung ist Teil des gastronomischen Handwerks. Auch Gäste können mit bewusstem Konsum und Wertschätzung ihren Beitrag leisten.

Der DEHOGA engagiert sich seit Jahren für mehr Nachhaltigkeit in Küche und Service. Als Partner der Initiative „Zu gut für die Tonne!“ des Bundesernährungsministeriums, als Mitglied der Jury beim gleichnamigen Bundespreis und als Gründungsmitglied von „United Against Waste“ setzen wir uns aktiv für praxistaugliche Lösungen gegen Lebensmittelverschwendung ein.

Darüber hinaus unterstützen wir Aktionen wie „Deutschland rettet Lebensmittel!“, die Beste-Reste-Box-Kampagne und bringen uns in die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ein. Gemeinsam mit unseren Mitgliedsbetrieben zeigen wir: Wertschätzung beginnt auf dem Teller – und Verantwortung in der Küche. Mehr erfahren… 

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