
Mit dem Verbundprojekt „WBM für Sachsen“ wird in den Jahren 2025 bis 2028 ein nachhaltiger Beitrag zur Stärkung der Weiterbildungskultur in sächsischen Unternehmen geleistet – mit besonderem Fokus auf Gastronomie, Hotellerie und tourismusnahe Dienstleistungen.
Ziel ist es, Beschäftigte niedrigschwellig für berufliche Weiterbildung zu gewinnen und Betriebe dabei zu unterstützen, Fachkräfte zu sichern und langfristig zu binden.
Laufzeit: 01.12.2025 – 30.11.2028
Region: ganz Sachsen
Ausrichtung: branchenoffen, mit Schwerpunkt Tourismus, Gastronomie und Hotellerie
Projektträger:
Im Zentrum des Projekts steht der Aufbau von Weiterbildungsmentorinnen und -mentoren (WBM) in kleinen und mittleren Unternehmen ((K)KMU).
Diese Mentor:innen sprechen Kolleginnen und Kollegen aktiv an, informieren über Weiterbildungsangebote und begleiten sie bei ihrer beruflichen Entwicklung – insbesondere Beschäftigte, die sich bisher kaum oder gar nicht weitergebildet haben.
So soll die Weiterbildungsbeteiligung dauerhaft erhöht und eine positive Weiterbildungskultur in den Betrieben etabliert werden.

Gerade in der Tourismus- und Gastgewerbebranche sind viele Betriebe klein strukturiert und stark vom Fachkräftemangel betroffen. Gleichzeitig arbeiten hier überdurchschnittlich viele Beschäftigte, die zu den sogenannten vulnerablen Gruppen zählen, z. B.:
Das Projekt setzt genau hier an und unterstützt Betriebe dabei, Potenziale in der eigenen Belegschaft zu erkennen und zu entwickeln.
Beschäftigte aus dem Betrieb (z. B. Service, Küche, Verwaltung, HR oder Interessenvertretung) werden qualifiziert und übernehmen zusätzlich die Rolle als Weiterbildungsmentor:in im Unternehmen.
In sehr kleinen Betrieben (unter 30 Mitarbeitenden) übernehmen Projektmitarbeitende diese Funktion und beraten die Belegschaft direkt. Ziel ist es, Betriebe schrittweise an das Thema heranzuführen und bei Bedarf interne Strukturen aufzubauen.

Unternehmen:
Beschäftigte:
Das Projekt wird im Rahmen der BMBF-Förderrichtlinie „Weiterbildungsmentor:innen“ umgesetzt. Ziel dieser Richtlinie ist es, die berufsbezogene Weiterbildung – insbesondere von bisher unterrepräsentierten Beschäftigtengruppen – systematisch zu stärken.

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