Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

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Vivian Steinert

Mitarbeiterin SAXONIA Fördergesellschaft mbH

co56 Hotel

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Auch in diesem Jahr können Betreiber von Gastronomie und Handel ihre Außenflächen auf Gehwege, Plätze und Parkflächen erweitern. Anmeldungen hierfür sind ab sofort und befristet bis zum 31. Oktober 2022 beim Straßen- und Tiefbauamt möglich. Bis Ende Oktober erhebt das Amt erneut keine Gebühren für die Sondernutzung der öffentlichen Straßen. Alle Informationen zur Antragsberechtigung, Voraussetzungen sowie zur Antragstellung sind online zu finden – unter www.dresden.de/sondernutzung.
Baubürgermeister Stephan Kühn erläutert: „Die Corona-Pandemie wirkt auf Handel und Gewerbe erschwerend. Zusätzlicher Konkurrenzdruck entsteht durch das Onlinegeschäft. Deshalb arbeiten wir an einer Post-Corona-Zukunftstrategie und setzen Impulse. Von den Erleichterungen für Außengastronomie und Handel verspreche ich mir eine Erhöhung von Besucherfrequenz und Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum und in den Stadtteilzentren.“ Die Sondernutzungserweiterung wurde bereits im letzten Jahr gemäß dem Beschluss des Stadtrats zur Sondernutzungssatzung umgesetzt.


 

Am 08.03.2022 fand in Leipzig der „12. Sächsische Azubi-Award der Systemgastronomie“, die Sächsische Landesmeisterschaft der Auszubildenden des Berufsbildes „Fachmann/-frau für Systemgastronomie“ statt. Veranstaltungsorte dieses Leistungsvergleiches waren die Lehrrestaurants und die Lehrküche der Susanna-Eger-Schule, Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig. Als Teilnehmer dieses Wettbewerbes haben sich jeweils die drei besten Auszubildenden aus Dresden, Chemnitz und Leipzig qualifiziert.

Mit viel Engagement und materiellen Aufwand (Werbemittel der Unternehmen der Systemgastronomie) wurden die Restaurants für diesen Wettbewerb sehr dekorativ und werbewirksam gestaltet.

Die Teilnehmer konnten von 8.00 Uhr bis 16.15 Uhr in den Lehrrestaurants und der Lehrküche ihre theoretischen und praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten vor einer Jury, bestehend aus Mitgliedern aus Dresden, Chemnitz und Leipzig unter Beweis stellen und somit den 12. Sächsischen Meister in ihrem Berufsbild ermitteln.

Pressemitteilung zum Download

ihk.wirtschaft 7/8 - 2022
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Sächsische Zeitung
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Presse-Archiv

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Quelle: DEHOGA Bundesverband

 

Enorme Resonanz auf IHA-Schadensersatzinitiative gegen Booking.com wegen kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln

Registrierungsfrist verlängert bis 20. Mai 2020, 18:00 Uhr

Wenige Stunden vor Ablauf der Registrierungsfrist haben sich schon mehr als 1.900 Hotels aller Größenordnungen registriert, um mit Unterstützung des Hotel-verbandes Deutschland (IHA) Schadensersatzansprüche gegen Booking.com wegen der jahrelangen Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln durchzusetzen.

 „Wir sind überwältigt von der enormen Resonanz auf unsere Initiative ‚daBeisein'. Die über die Kampagnen-Plattform erhobenen Teilnehmerangaben weisen zudem eine so hohe Datenqualität und Fehlerfreiheit auf, dass wir die Registrierungsfrist noch um unseren ursprünglichen Bearbeitungspuffer von drei Werktagen bis zum 20. Mai 2020, 18:00 Uhr, verlängern können. Gerade in den letzten beiden Tagen hatten wir noch starken Zuspruch zu verzeichnen, so dass wir sicherstellen wollen, dass alle teilnahmewilligen Hoteliers auch wirklich ‚daBei' sein können", erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Auf Beschwerde des Hotelverbands Deutschland (IHA) hat das Bundeskartellamt im Jahr 2013 ein Kartellverfahren wegen der Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln auch gegen Booking.com eingeleitet. Nachdem Bundeskartellamt und Oberlandesgericht Düsseldorf im Parallelfall HRS keine Zweifel daran gelassen hatten, dass insbesondere die „weiten" Bestpreisklauseln mit deutschem und europäischem Kartellrecht unvereinbar sind, strich Booking.com im Jahr 2015 die Segel und verpflichtete sich, die „weiten" Bestpreisklauseln aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Deutschland zu entfernen.

„Zu diesem Zeitpunkt hatte Booking.com die weiten Bestpreisklauseln allerdings schon knapp 10 Jahre zur Anwendung gebracht und hierdurch den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen und zum Direktvertrieb der Hotellerie massiv beschränkt. Damit wurde nicht nur der Provisionswettbewerb zwischen den Buchungsportalen praktisch zum Erliegen gebracht, es wurde u.a. auch der sich im Aufbau befindliche Vertrieb der Hotels über ihre eigenen Homepages erheblich behindert. So konnten sich die Buchungsprovisionen seit 2006 massiv erhöhen", zeigt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), auf.

Nach den Grundsätzen des deutschen und europäischen Kartellrechts haben in Deutschland gelegene Hotels, die nach dem Jahr 2006 Zimmer über Booking.com vertrieben haben, Anspruch auf Schadensersatz gegen Booking.com wegen der zu viel bezahlten Buchungsprovisionen. Da die Durchsetzung der Ansprüche im Alleingang für viele Hotels mit prohibitiven Kosten und Risiken verbunden wäre, hat der Hotelverband die Initiative ‚daBeisein' ins Leben gerufen, in deren Rahmen die Schadensersatzansprüche gemeinsam gegenüber Booking.com geltend gemacht werden. Durch die Kooperation mit einem renommierten Prozessfinanzierer können alle Hotels in Deutschland unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft ohne Kosten bzw. Kostenrisiken teilnehmen. Die Erfahrungen des Hotelverbandes im Fall HRS, an dem sich im vergangenen Jahr rund 600 Hotels beteiligten, haben gezeigt, dass die Anspruchsbündelung ungleich mehr Verhandlungsgewicht gibt und es den Hoteliers erlauben wird, auch gegenüber Booking.com auf Augenhöhe ihre legitimen Ersatzforderungen geltend zu machen.

Das derzeit noch vor dem Bundesgerichtshof zu verhandelnde Verfahren von Booking.com gegen die umfassende Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015 die „engen" Bestpreisklauseln betreffend hat übrigens keine Relevanz für das Bestehen und den Umfang der Schadensersatzansprüche wegen der „weiten" Bestpreisklausel. Sofern der Bundesgerichtshof letztlich bestätigen sollte, dass auch die „engen" Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig gewesen sind, würde sich dies schlicht schadenssteigernd auswirken und könnte auch noch im Laufe des Verfahrens zusätzlich eingepreist werden.

Hoteliers können sich auf der Webseite www.hotel-kartellschadensersatz.de über die Initiative des Hotelverbandes Deutschland (IHA) umfassend informieren und sich noch für eine Teilnahme registrieren. Mit Blick auf eine mögliche Verjährung der Ansprüche ist eine Registrierung nur noch bis zum 20. Mai 2020, 18:00 Uhr, möglich.

Einladung zum Pressetermin im Parkhotel Bad Schandau mit Staatsministerin Barbara Klepsch

Ab morgen (15. Mai 2020) dürfen in Sachsen Hotels und Gaststätten wieder eröffnen. Gleichzeitig müssen die hygienischen Anforderungen aufgrund der Corona-Pandemie berücksichtigt werden. Wie diese vor Ort umgesetzt werden, davon wird sich Barbara Klepsch, Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus, bei einem Pressetermin im Parkhotel Bad Schandau ein Bild machen.

Beim Termin anwesend sind der Geschäftsführer der Pura Hotels GmbH Ralf Thiele, Vertreter des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Stadt Bad Schandau, des DEHOGA Sachsen e.V., des Landestourismusverbandes Sachsen e.V., des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz e.V. sowie der Tourismus- und Marketinggesellschaft Sachsen mbH.

Quelle: Coronavirus.sachsen.de

Die Hygienevorschriften sollen, laut Ankündigung des Sächsischen Ministeriums für Soziales am kommenden Dienstag, 12.05.2020 als Beschluss der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Alle bis dahin gestreuten Informationen in Chats und sozialen Netzwerken sind nicht gesichert und damit ohne jede Rechtssicherheit.

https://www.coronavirus.sachsen.de/?_cp=%7B%22accordion-content-4444%22%3A%7B%220%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-4444%22%2C%22idx%22%3A0%7D%7D

 

Quelle: ARD Phoenix bei youtube

https://www.youtube.com/watch?v=9jHDdBNi5B4

 

 

Quelle: TEKK.tv

 

Quelle: Pressemitteilung Landeshauptstadt Dresden

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen

Quelle: DNN

https://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Versehen-um-neue-Corona-Regeln-in-Dresden

Dazu erhielt der Axel Klein, Geschäftsführer des DEHOGA Sachsen soeben eine telefonische Information von Frau Köpping.

Es ist weiterhin der Verkauf von Speisen UND GETRÄNKEN zur Abholung oder per Lieferung möglich.

Es gab hier einen Übermittlungsfehler.

Die Freigabe für Abhol- und Lieferservice bleiben somit unverändert bestehen. In den FAQs der Lnadesregierung ist dies bereits korrigiert.

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