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Fördermittel und Förderprogramme

Auf Bundes- und Landesebene werden unterschiedliche Förderprogramme aufgelegt, um Unternehmer wirkungsvoll zu unterstützen. Informationen, Förderrichtlinien und wichtige Fakten zur Beantragung, Verwendung und Nachweisführung finden Sie hier.

•             KfW stellt zinsgünstige Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung

•             Vollständige Entlastung der Hausbanken vom Kreditausfallrisiko durch Bund und Bürgschaftsbanken

•             Attraktive Konditionen für Gründungen und Unternehmensübergaben

Ab dem 1. November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein. Heute schlossen die KfW und die Deutschen Bürgschaftsbanken einen Kooperationsvertrag für das neue Förderangebot.

Das neue Förderangebot setzt einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung. Das Angebot erleichtert Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken. Das Besondere: Die Hausbanken werden durch eine 100-prozentige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gewähren hierfür eine 80-prozentige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssen folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen – und ihre Kundinnen und Kunden profitieren von attraktiven Konditionen.

Die wichtigsten Programmeckpunkte

Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35 % eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sie von besonders günstigen Zinsen. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich. Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.

Einfache Antragstellung und klare Zuständigkeiten

Die Beantragung des ERP-Förderkredits ist einfach und transparent. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter kfw.de/077 oder kapital.ermoeglicher.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Das sächsische Wirtschaftsministerium vereinfacht die Antragstellung für mittelständische Unternehmen im Rahmen des Programms »Regionales Wachstum«, das Investitionsvorhaben unterstützt. Die Anpassungen sollen den organisatorischen Aufwand verringern, wobei wesentliche Änderungen eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums von 24 auf 36 Monate und die Erlaubnis zur vollständigen Drittfinanzierung beinhalten. Zusätzlich werden Anforderungen wie die Bestätigungspflicht durch eine Steuerberatung und die Voraussetzung der »besonderen Anstrengung« gestrichen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Wettbewerbschancen des sächsischen Mittelstands zu verbessern. Mehr lesen Sie HIER...

Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern können nach längerer Förderpause seit 25.10.23 wieder einen Zuschuss zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch den Zuschuss gefördert. Die Zuwendung kann bis zu 4.500 Euro betragen. Unterstützt werden Maßnahmen der individuell berufsbezogenen und der betrieblichen Weiterbildung, die sich am spezifischen Bedarf der Beschäftigten beziehungsweise der Unternehmen orientieren. Die Förderung ist branchen- und weitestgehend inhaltsoffen, um eine bestmögliche und flexible Unterstützung erforderlicher beruflicher Weiterbildungen zu ermöglichen. Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt, die aus den jeweiligen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme und ggf. der Anzahl der Teilnehmer ermittelt wird. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen.

Informationen finden Sie HIER...

 

Mit sofortiger Wirkung können bis auf Weiteres in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Programm GRW RIGA keine Anträge mehr gestellt werden.
Hintergrund ist die geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 und die ungewisse Ausgestaltung des Bundeshaushaltes 2024.
Bereits zugesagte Investitionszuschüsse sind von der Sperre nicht betroffen. Auszahlungsanträge werden weiterbearbeitet.

Weitere Hinweise zum Förderprogramm finden Sie hier.

Seit den 28.11.23 können z. B. Unternehmen und Kommunen Mittel nach der Förderrichtlinie „Energie und Klima“ (FRL EuK/2023) beantragen. Das Programm enthält im Antragsverfahren derzeit u. a. die Module »Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen« sowie »Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels«. Gefördert werden Beratung und Begleitung sowie Einzel-Investitionen bzw. investive Komplex-/ Modellvorhaben mit bis zu 80 Prozent.

Alle Informationen finden Sie HIER...

Der Freistaat Sachsen unterstützt KMU mit einem neuen Programm »Darlehen für den Mittelstand« (DFM) bei Gründungs-, Wachstums-, Markteinführungs- und Digitalisierungsvorhaben. Die Förderung umfasst verschiedene Darlehensarten, um den Bedürfnissen und Herausforderungen der sächsischen Unternehmen gerecht zu werden, z. B.:

•    Markteinführungsdarlehen (MEP-D) - für Einführung innovativer Produkte: Darlehensbetrag von 30.000 bis 500.000 Euro, Laufzeit maximal 8 Jahre, tilgungsfreie Zeit bis zu 2 Jahre.
•    Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) - für Digitalisierungsvorhaben: Darlehensbetrag von 30.000 bis 250.000 Euro, Laufzeit maximal 6 Jahre, tilgungsfreie Zeit bis zu 1 Jahr.

Bestehende Zuschussprogramme des Bundes und der Länder können mit den Förderdarlehen zu einer optimalen Finanzierung kombiniert werden.

Nach Maßgabe der neuen Förderrichtlinie "Darlehen für den Mittelstand" wird auch das Mikrodarlehen ab 2024 fortgeführt. Unter anderem wird sich der Darlehenshöchstbetrag auf 30.000 EUR erhöhen.

Weitere Informationen finden Sie HIER...

Die Förderung unterstützt ausgewählte - nicht GRW-förderfähige - Unternehmen anhand eines Branchenkatalog (z. B. Bauunternehmen, Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen) bei Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Diversifizierung der Produktion von Betriebsstätten in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.
Die neu strukturierte Landesförderung richtet sich an kleine Unternehmen im Erzgebirgskreis bis 50 Mitarbeiter. Ihnen werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 Prozent, maximal 500.000 Euro, angeboten. Besonders werden erneut Investitionen nach einer Unternehmensnachfolge unterstützt. Hier sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.

Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen für das Programm fast 55 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. Die Beantragung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – ist voraussichtlich ab 21. Juli 2023 möglich.

Alle Informationen finden Sie HIER...

 

Am 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten. Das bestehende Förderangebot der EEW wird ausgebaut, insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen optimiert und um ein zusätzliches Modul erweitert. Mit dem neuen Modul können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bürokratiearm eine Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische Prozesse beantragen. Wichtig sind zudem die Ergänzung von Geothermie als neuer Fördergegenstand und die Ausweitung des erfolgreichen „Förderwettbewerbs“ der EEW.

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Batterieelektrische Mobilität ist eine Schlüsseltechnologie für die Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrssystems und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr. Mit fortschreitendem Markthochlauf leistet sie einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz und zur drängenden Verbesserung der Luftqualität, insbesondere in den Städten. Nicht zuletzt bietet Elektromobilität auch wichtige industriepolitische Chancen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. HIER lesen Sie mehr ...

Mehr erfahren Sie HIER…

Ziel der Bundesförderung ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert werden.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung.

Ab dem 1. Januar 2023 gibt es weitere Anpassungen der Förderrichtlinie inklusive der technischen Mindestanforderungen. Details dazu finden Sie im Energie-Newsticker unter "Energie sparen"

Im Rahmen der Wirtschaftsförderung EFRE 2021-2027 können seit dem 05.12.2022 Anträge bei der SAB für den Zuschuss Digitalisierung gestellt werden. 

HIER finden Sie alle Informationen zur Antragstellung

Gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bei der Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung, der Anschaffung notwendiger Hardware und Software und der Einführung der Lösung einschließlich Schulung gefördert.

ab dem 01.07. ist die Antragstellung bis zum 31.08.2022 möglich

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Der Wunsch, eine gute Geschäftsidee umsetzen zu können oder selbst etwas auf die Beine zu stellen, ist nur der erste Schritt zur Selbstständigkeit. Wer diesen Schritt wagt, braucht auch eine stabile finanzielle Grundlage. Mit dem Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen wollen, einen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel.

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Zielgruppe des Förderprogramms sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen. Die Förderung unterstützt deren Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte mit dem Ziel, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu steigern.

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Mit Unterstützung des Freistaates Sachsen können sich Gründer mit ihrer Geschäftsidee verwirklichen. Zudem können Unternehmen mit diesem Förderporgramm wachsen, sich den Herausforderungen der Zukunft stellen und Ihre Unternehmensnachfolge realisieren.

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Immer mehr Unternehmer stellen in der Dienstwagenflotte auf E-Autos um. beid er KFW können der Kauf und die Installation der Ladestationen mit bis zu 900 Euro bezuschusst werden.

Voraussetzung: Lade­stationen sind nicht öffentlich zugänglich, also nur zur Nutzung durch Mitarbeiter vorgesehen

Konkret: Landestationen zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten

Wer wird gefördert?
Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemein­nützige Organisationen

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Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!

Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit”, „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung” unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital bei Ihrer Digitalisierung....

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Die "GRW"-Förderung wird ab 2022 neu ausgerichtet. Für die Förderperiode 2022 bis 2027 wurde eine Neuordnung der GRW-Fördergebiete vorgenommen, der die EU-Kommission zugestimmt hat.

Mit der „GRW“-Förderung unterstützt die Sächsische Staatsregierung Investitionsvorhaben u.a. von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz, soweit diese nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen / Wirtschaftszweige fallen. Mit der Förderung sollen Investitionsanreize gegeben werden, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken.

 

Ab Montag, den 1. März 2022, können über unser Förderportal wieder Anträge entsprechend der Förderrichtlinie Regionales Wachstum gestellt werden.

 

Zielgruppe des Programms sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen. Die Förderung unterstützt deren Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte mit dem Ziel, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu steigern. Dafür stehen 2022 rund 11,7 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.

 

Der Freistaat bezuschusst Maßnahmen zur Erweiterung des Angebotes, der Umsatzausweitung, der Prozessoptimierung (z. B. durch Digitalisierung) oder Verbesserung der Angebotsqualität mit bis zu 50.000 Euro. Die Höhe des Fördersatzes beträgt in der Regel 25 Prozent. Die Höhe der Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen. Für Neuinvestitionen nach Betriebsübernahmen gilt ein erhöhter Fördersatz von 40 Prozent. Die Förderung ist auch bei der ausschließlichen Sicherung vorhandener Arbeitsplätze möglich.

 

Der Link zum Antrag, welcher auch eine Registrierung ermöglicht, wird Ihnen ab diesem Tag unter "Formulare/Downloads" bereitgestellt.

 

Mit dem neuen Förderprogramm "Ladeinfrastruktur vor Ort" beschleunigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Millionen Euro. Förderanträge können kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 12. April bis Ende des Jahres stellen. Insbesondere Unternehmen des Gastgewerbes und des Einzelhandels sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im "Windhundverfahren" bewilligt.

Die Förderung im Detail:

  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU -Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
  • Gefördert wird:
    - der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW ) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt
    - der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt
    - der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort
    - der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.
  • Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
  • Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.

Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.

Mit der „GRW“-Förderung unterstützt die Sächsische Staatsregierung Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) sowie Investitionen gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, die dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen schaffen oder diese sichern.

Nach dieser Richtlinie müssen sowohl für bestehende als auch für neue Beherbergungsvorhaben eine der nachfolgend genannten Klassifizierungen/Zertifizierungen erfüllt werden:

 

  1. Hotelklassifizierung der DEHOGA
  2. G-Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen der DEHOGA
  3. Klassierung für Ferienwohnungen und –häuser durch DTV
  4. Campingplatz Klassifizierung durch BVCD und DTV
  5. Zertifizierung „Bett + Bike“ durch ADFC
  6. Zertifizierung „Wanderbares Deutschland“ durch Deutscher Wanderverband Service GmbH
  7. Zertifizierung „Viabono“ der Viabono GmbH
  8. Zertifizierung  „ServiceQualität Deutschland“ des SQD

Diese ist

  1. Vom Unternehmer selbst mit Antragstellung in der Vorhabensbeschreibung darzustellen, welche Zertifizierung geplant ist
  2. Zuständiger Verband / GmbH z. B. bei b.) DEHOGA soll einschätzen, ob diese Voraussetzung/Zertifizierung erreichbar ist (im Rahmen der Anhörung)
  3. Nachweis der Erreichung innerhalb von zwei Jahren nach Ende des Investitionszeitraumes

Die Stadt Leipzig hat ihr Mittelstandsförderprogramm erweitert. Das Programmvolumen wird auf 1,8 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 erhöht. Förderschwerpunkte sind nachhaltiges Unternehmenswachstum, Unternehmenssicherung in Krisenzeiten sowie Unternehmensnachfolgen (Projektförderungen). Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, in Abhängigkeit ihrer Größe, mit bis zu 70.000 Euro pro Jahr. Weiterhin zeichnet die Stadt über das Programm Gründer aus, die sich erstmals als Meister (Handwerker) selbstständig machen und solche, die besonders innovative Geschäftskonzepte verfolgen (Prämien).

Mehr Informationen unter www.leipzig.de/mittelstandsprogramm

Mit dem Programm „Digital Jetzt“ soll die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und -modelle in Unternehmen durch Investitionen in Hard- und Software sowie die Qualifizierung der Beschäftigten gefördert werden. Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe. Die Zuwendung wird als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt, die nicht zurückzuzahlen ist. Die Höhe der Förderung ist nach der Größe des Unternehmens gestaffelt.

Aufgrund der hohen Anzahl von Förderanträgen pausierte die Möglichkeit der Registrierung für das Programm und die Antragsplattform. Die Registrierung ist seit heute wieder möglich.

 

Weitere Informationen finden Sie HIER

Investitionsförderung für Unternehmen in Sachsen erleichtert

Sachsen hat die Förderbedingungen für Investitionen von KMU und großen Unternehmen im Rahmen der GRW (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur) erleichtert.

Unterstützt werden können weiterhin Neuerrichtungen und Erweiterungen von Betriebsstätten in Sachsen. Förderfähig sind in aller Regel Industriebetriebe sowie unternehmensnahe und touristische Dienstleistugen, deren Absatz überwiegend > 50 km ist. Einzelne Branchenausschlüsse wurden bis 31.03.2021 gelockert. Für Firmen mit lokalem Absatz innerhalb von 50 km verweisen wir auf das Programm Regionales Wachstum bei der SAB.

Die Fördersätze liegen bei

  • 10 Prozent für große Unternehmen (ab 250 MA),
  • 20 Prozent für mittlere Unternehmen (< 250 MA) und
  • 30 Prozent für kleine Unternehmen (< 50 MA).
  • Hierbei zählen verbundene Unternehmen als ein einziges Unternehmen.
  • Betriebe im Landkreis Görlitz erhalten eine 10 Prozent-Punkte höhere Förderung.
  • KMU, die keine neuen Arbeitsplätze schaffen, erhalten einen Abschlag von 5 Prozent-Punkten.

Auf folgende Änderungen weisen wir Sie vor allem hin:

  • Eine Förderung für einen bestehenden Betrieb ist grundsätzlich entweder
    a) bei einem Arbeitsplatzaufbau von 5 Prozent (bislang: 10 Prozent) oder
    b) bei Investitionen pro Jahr von mehr als 25 Prozent der durchschnittlichen Abschreibungen der vergangenen drei Jahre (bislang 50 Prozent) und der Sicherung bestehender Arbeitsplätze möglich.
  • Die Förderung für Umweltinvestitionen wurde gelockert, Zuschüsse für relevante Mehraufwendungen sind hier nunmehr bis 45 Prozent für große Unternehmen und KMU möglich.
  • Unternehmen können im Rahmen der Corona-Kleinbeihilfe-Regelung Vorhaben (große Unternehmen analog zu den günstigeren KMU-Voraussetzungen) bis zu 800 TEUR oder über De-minimis bei 200 TEUR fördern lassen. Die Grenzen gelten allerdings für alle Beihilfen, die unter der jeweiligen Beihilferegelung gewährt wurden.Auf folgende Änderungen weisen wir Sie vor allem hin.

Die Fördersätze liegen bei

Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 1. Januar 2020

Richtlinie GRW RIGA

 

 

HIER geht´s zum Antragsportal

Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit Lieferanten.

Digitale Kompetenzen und digital geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass es in vielen Unternehmen noch großen Digitalisierungsbedarf gibt. So fehlt im Bereich der IT-Sicherheit oft noch das nötige Bewusstsein für die Abwehr von Risiken.

Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“.

Zuschüsse gibt es bei:

  • Investitionen in digitale Technologien sowie
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

„Digital Jetzt“ im Überblick

Wer die Förderung beantragen kann

Mittelständische Unternehmen

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Laufzeit der Förderung

Das Antragsstellungstool wird im August freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Das sind die Ziele des Programms

Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Ziele sind:

  • Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
  • Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
  • Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
  • Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
  • Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
  • Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
  • Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie HIER

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