Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Förderprogramme

Auf Bundes- und Landesebene werden unterschiedliche Förderprogramme aufgelegt, um Unternehmer wirkungsvoll zu unterstützen. Informationen, Förderrichtlinien und wichtige Fakten zur Beantragung, Verwendung und Nachweisführung finden Sie hier.

Unter bestimmten Voraussetzungen stehen Unternehmen und ihren Beschäftigten finanzielle Förderungen und Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Die Agentur für Arbeit bietet hierzu einen Fördermittelcheck an.

HIER gehts zum Fördermittelcheck… 

Mit diesem Angebot können Betriebe unkompliziert prüfen lassen, welche Förderungen für ihr Unternehmen und ihre Mitarbeitenden in Frage kommen – zum Beispiel bei Qualifizierung, Weiterbildung, Beschäftigungssicherung oder Neueinstellungen.

Der Fördermittelcheck hilft dabei, passende Programme zu identifizieren und einen ersten Überblick über mögliche finanzielle Entlastungen zu erhalten.

Unser Tipp: Nutzen Sie den Fördermittelcheck und informieren Sie sich frühzeitig über Unterstützungsmöglichkeiten für Ihren Betrieb und Ihr Team.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Agentur für Arbeit.

Die Sächsische Aufbaubank unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte und Auszubildender aus Drittstaaten. Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die Unternehmen dabei helfen, ausländische Mitarbeitende erfolgreich einzustellen und langfristig einzubinden.

Wer kann die Förderung nutzen?
Alle KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen – damit auch Betriebe aus Gastronomie und Hotellerie.

Was wird gefördert?

  • Beratung zur Rekrutierung internationaler Arbeits- und Fachkräfte
  • Unterstützung bei rechtlichen, organisatorischen und kulturellen Fragen
  • Maßnahmen zur nachhaltigen Integration neuer Mitarbeitender oder Auszubildender

Vorteile für das Gastgewerbe:

  • Entlastung bei der Suche nach Personal
  • Professionelle Begleitung beim Einstellungsprozess
  • Finanzielle Unterstützung für erfolgreiche Integration
  • Verbesserte Chancen, offene Stellen dauerhaft zu besetzen

Antragstellung:
Die Förderung kann 6 bis 12 Monate nach Beginn der Beschäftigung oder Ausbildung beantragt werden.

Informationen und Antragsformulare - HIER… 

Zusammenfassung HIER zum DOWNLOAD

Aufgrund der noch ausstehenden Verabschiedung des Bundes- und Landeshaushalts können derzeit keine neuen Förderbescheide erstellt werden. Dennoch ist eine Antragstellung weiterhin möglich, wobei mit der Antragstellung auch der förderunschädliche Maßnahmenbeginn verbunden ist. Für bereits bewilligte Maßnahmen aus dem Jahr 2024 können weiterhin Auszahlungsanträge eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können. Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen finden Sie HIER... www.sab.sachsen.de 

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB

Überblick über das Förderprogramm:

# Zuschüsse für Investitionen in das Anlagevermögen oder als Lohnausgabenförderung
# Fördersätze  von bis zu 35 % für kleine, 25 % für mittlere und 15 % für größere Unternehmen
# Investitionszeitraum von bis zu 36 Monaten
# Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Finanzierungsangeboten, wie den SAB-Sachsenkrediten "Universal" und "Gründen und Wachsen" mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 7 %

Förderberechtigte:

# Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und der Tourismuswirtschaft 
# Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Förderfähige Investitionsvorhaben:

# Errichtung einer neuen Betriebsstätte
# Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung)
# Diversifizierung der Produktion in neue zusätzliche Produkte
# Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
# Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne den Erwerb geschlossen worden wäre
# Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)
# Investitionen, die über bestehende Umweltstandards hinausgehen oder den Umweltschutz verbessern
# Maßnahmen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
# Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz über nationale und EU-Standards hinaus

Zusätzliche Fördervoraussetzungen:

# Der Förderantrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden.
# Das Investitionsvorhaben muss im Freistaat Sachsen durchgeführt werden.
# Es müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende gesichert werden.
# Die Dauerarbeitsplätze müssen für mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Vorhabens erhalten bleiben.

Für detaillierte Informationen und zur Antragstellung besuchen Sie bitte die Website der Sächsischen AufbauBank www.sab.sachsen.de

•             KfW stellt zinsgünstige Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung

•             Vollständige Entlastung der Hausbanken vom Kreditausfallrisiko durch Bund und Bürgschaftsbanken

•             Attraktive Konditionen für Gründungen und Unternehmensübergaben

Ab dem 1. November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein. Heute schlossen die KfW und die Deutschen Bürgschaftsbanken einen Kooperationsvertrag für das neue Förderangebot.

Das neue Förderangebot setzt einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung. Das Angebot erleichtert Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken. Das Besondere: Die Hausbanken werden durch eine 100-prozentige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gewähren hierfür eine 80-prozentige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssen folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen – und ihre Kundinnen und Kunden profitieren von attraktiven Konditionen.

Die wichtigsten Programmeckpunkte

Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35 % eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sie von besonders günstigen Zinsen. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich. Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.

Einfache Antragstellung und klare Zuständigkeiten

Die Beantragung des ERP-Förderkredits ist einfach und transparent. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter kfw.de/077 oder kapital.ermoeglicher.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Das sächsische Wirtschaftsministerium vereinfacht die Antragstellung für mittelständische Unternehmen im Rahmen des Programms »Regionales Wachstum«, das Investitionsvorhaben unterstützt. Die Anpassungen sollen den organisatorischen Aufwand verringern, wobei wesentliche Änderungen eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums von 24 auf 36 Monate und die Erlaubnis zur vollständigen Drittfinanzierung beinhalten. Zusätzlich werden Anforderungen wie die Bestätigungspflicht durch eine Steuerberatung und die Voraussetzung der »besonderen Anstrengung« gestrichen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Wettbewerbschancen des sächsischen Mittelstands zu verbessern. Mehr lesen Sie HIER...

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