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Geschäftsführerin Mitgliederservice & Marketing
Maßgeschneiderte Energieeffizienzmaßnahmen für Hotel- und Gastronomiebetriebe
Steigende Energiekosten, ein immer höherer Energieverbrauch und ein zunehmend verwirrendes Informationsangebot machen Strom, Gas & Co. zu einem komplexen und häufig kaum durchschaubaren Thema. Gleichzeitig machen die Energiekosten einen hohen Anteil des Umsatzes im Betrieb aus; in Gastronomie und Hotellerie häufig über fünf bis zehn Prozent. Schon allein daher gebührt diesem Thema besondere Aufmerksamkeit. Doch auch dem Schutz von Umwelt und Ressourcen zuliebe wollen wir durch Energieeffizienzmaßnahmen unserer Verantwortung gegenüber kommenden Generationen nachkommen.
Die steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreise sind weiterhin eine massive Belastung für die Betriebe unserer Branche. In loser Reihe stellen wir Ihnen deshalb in compact die Videos der Energiekampagne Gastgewerbe vor, in denen Unternehmer aus Gastronomie und Hotellerie kleinere und größere Maßnahmen rund ums Energiesparen vorstellen. Heute mit dem Video Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.Passend dazu finden Sie hier den Leitfaden zu Lüftung und Klimaanlage.
Ziel der Bundesförderung ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert werden.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung.
Ab dem 1. Januar 2023 gibt es weitere Anpassungen der Förderrichtlinie inklusive der technischen Mindestanforderungen (HIER zum DOWNLOAD)
# werden energetische Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung umgesetzt, sind die Materialkosten förderfähig. Ein Energie-Effizienz-Experte oder Fachbetrieb muss prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden.
# Die Förderung von Brennstoffzellen wird in die BEG-Förderung übertragen. Förderfähig sind nur Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.
# Bei der Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizung muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent). Ab 01.01.2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die natürliche Kältemittel einsetzen.
# Bei der Förderung von Wärmepumpen werden die technischen Mindestanforderungen in den kommenden Jahren Schritt für Schritt verschärft. Wärmepumpen werden in dafür ungeeigneten Gebäuden nicht gefördert. Gebäude sind geeignet, wenn die Wärmepumpe rechnerisch eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreicht.
# Biomasseheizungen können nur noch gefördert werden, wenn sie mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden. Der Feinstaubausstoß darf 2,5 mg/ m³ nicht überschreiten. Außerdem müssen Biomasseheizungen einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81 % aufweisen (bisher 78 %).
# Die Förderung für die Heizungsoptimierung gibt es bei fossilen Heizungsanlagen (Ölheizung und Gasheizung) nur noch, wenn diese nicht älter als 20 Jahre sind.
# Gefördert werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik nach einem Heizungsdefekt. Die Mietkosten werden ab Antragstellung höchstens für eine Mietdauer von einem Jahr gefördert.
Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über diesen Link...
Betriebe, die eine Energieberatung in Anspruch nehmen möchten, um Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, die Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen oder ein Energie-Contracting ins Auge fassen, können einen Zuschuss des Bundes erhalten.
Das Förderprogramm für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme beinhaltet drei Module, mit denen sich die Betriebe zu unterschiedlichen Energieeffizienzthemen beraten lassen können.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt jeweils bis zu 80 Prozent der Beratungskosten:
• Systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs
• Mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren
Maximale Fördersumme:
bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 6.000
bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 1.200
• Beratung zur Identifizierung sinnvoller, aufeinander abgestimmter Sanierungsmaßnahmen und Neubauberatung
• Für Nichtwohngebäude mit dem Ziel eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes
Maximale Fördersumme:
Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter: maximal EUR 1.700
Nettogrundfläche zwischen 200 Quadratmeter bis 500 Quadratmeter: maximal EUR 5.000
Nettogrundfläche über 500 Quadratmeter: maximal EUR 8.000
• Prüfung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie (Contracting-Orientierungsberatung)
• Beratung kann zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und zur Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorlagen für Entscheidungsträger oder -gremien genutzt werden
Maximale Fördersumme:
bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 7.000
bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 10.000
Weitere Informationen finden Sie HIER
Auch der DEHOGA Sachsen kooperiert mit der Energieberaterin, Dipl.-Ing. Dorit Rosin (TAD - Bereich Energie-Effizienz), Tharandter Straße 13, 01159 Dresden, Tel.: 0351 - 427 999 70, Mail: dorit.rosin(at)email.de
Zudem können Energieberater über die Energieberaterdatenbank des Bundes gefunden werden
Im heutigen Video geht es um den Einsatz von Photovoltaik & Elektromobilität im Gastgewerbe
Im heutigen Video geht es um ressourcenschonenden Einsatz von Wasser. HIER ANSCHAUEN
Im Video geht es um die effiziente Wärmenutzung durch Wärmerückgeinnung. HIER ANSCHAUEN
Der bisherige Arbeitskreis Umwelt des DEHOGA ist in den neuen Bundesausschuss für Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit umgewandelt worden. Durch diese Aufwertung wird der steigenden Bedeutung von Umwelt- und Klimaschutz bei Unternehmen und Gästen auch in verbandsstruktureller Hinsicht Rechnung getragen. Der DEHOGA dankt allen ehrenamtlichen Mitstreitern, die sich in diesem Ausschuss dem so wichtigen Themenkomplex engagiert und fachkundig widmen.
Franziska Luthardt, Geschäftsführerin Mitgliederservice & Marketing ist Mitglied im Arbeitskreis und neuen Bundesausschuss. Kontakt über [email protected]
Stadt Leipzig | Plastikabfallvermeidung: Wiederverwenden statt wieder verschwenden
In der Videoreihe zur Plastikabfallvermeidung des Umweltinformationszentrums (UiZ) werden viele Fragen rund um die Plastikvermeidung in Leipzig geklärt.
Hier können Sie die Videos anschauen und erhalten weitere Informationen
Im Video geht es um Energieeinsparung durch Kochen mit Induktion. HIER ANSCHAUEN
Passend dazu finden Sie hier ergänzend den Leitfaden Küche. HIER DOWNLOAD
Schwimmbäder, Saunen und Spas sind energieintensiv. Besonders für die Wärmeversorgung ist man auf Gaslieferungen angewiesen. Noch besteht kein Grund zur Sorge vor ausbleibenden Lieferungen, eher machen Hoteliers steigende Gas- und Energiepreise zu schaffen.
Die Hotellerie hat angesichts der gestiegenen Energiekosten auch die energieintensiven Spa-Bereiche auf dem Schirm.
Gerade in diesen Bereichen sollte man sich detailliert mit den Energiekosten auseinandersetzen und Möglichkeiten der Einsparung suchen.
Viele wichtige Tipps erhalten Sie bei uns. U.a. die 20 TOP-Maßnahmen zur schnellen Senkung der Energiekosten
Die steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreise sind derzeit die größte Belastung für die Betriebe unserer Branche, wie auch unsere jüngste Umfrage ergeben hat.
Ein Videoa zur zur energieeffizienten Beleuchtung im Gastgewerbe, in denen Unternehmer aus Gastronomie und Hotellerie kleinere und größere Maßnahmen rund ums Energiesparen vorstellen, können Sie HIER anschauen.
Ergänzend dazu der Leitfaden Beleuchtung HIER zum DOWNLOAD
Als Reaktion auf die stark gestiegenen Energiepreise hat sich die Regierungskoalition – nach längeren Diskussionen über die geeigneten Maßnahmen – auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt.
# Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige in Deutschland sollen im Laufe des Jahres mit einer einmaligen Energiepreispauschale von 300 Euro entlastet werden. Diese soll über die Lohnabrechnung als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden und Steuern und Sozialabgaben unterliegen. An Selbständige soll die Pauschale in Form einer verringerten Steuervorauszahlung fließen.
# Empfänger von Sozialleistungen erhalten eine weitere Einmalzahlung. Zu den bereits beschlossenen 100 Euro sollen weitere 100 Euro hinzukommen.
# Familien sollen einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind ergänzend zum Kindergeld erhalten. Das Geld soll auf den Kinderfreibetrag angerechnet werden.
# Für den Zeitraum von 90 Tagen soll ein Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr für 9 Euro pro Monat eingeführt werden. Entsprechende Mittel sollen den Ländern zur Verfügung gestellt werden.
# Ebenfalls befristet für drei Monate sollen die Spritpreise gesenkt werden. Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll auf das europäische Mindestniveau reduziert werden, wodurch der Benzinpreis um 30 Cent je Liter und der Dieselpreis um 14 Cent pro Liter sinken soll.
Energiespartipps - Thematisch sortiert und für folgende Bereich zusammengestellt
# Sofortmaßnahmen
# Haustechnik
# verschiedene Betriebsbereich
# Management
Aktuelle Förderprogramme des Bundes zusammengestellt und für folgende Bereiche
# Bauen und Sanieren
# Ernergieberatung
# Berneuerbare Energien
# Gebäudetechnik und Prozesse
# Mobilität und Logistik
# Ressourcen
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