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Neue EU-Regeln für Kartenzahlungen: Wichtige Entlastung für Hotellerie und Gastronomie

Die Europäische Union hat sich Ende November 2025 auf zentrale Inhalte der neuen Payment Services Regulation (PSR) verständigt. Die Verordnung wird die Regeln für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen europaweit neu ordnen. Für die Hotellerie enthält die politische Einigung einen entscheidenden positiven Punkt.

Kein 8-Wochen-Erstattungsrecht bei Händler-initiierten Zahlungen

Händler-initiierte Transaktionen (sogenannte Merchant-Initiated Transactions – MIT), etwa bei No-Shows, Minibar-Abrechnungen, Zimmerbeschädigungen oder nachträglichen Zusatzleistungen, werden nicht einem bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht für Verbraucher unterworfen.

Damit bleibt ein für Hotels betriebsnotwendiger Zahlungsprozess rechtssicher nutzbar. Ohne diese Klarstellung hätten zusätzliche Rückbuchungen, Liquiditätsrisiken und ein erheblicher Mehraufwand gedroht.

Diese Abgrenzung entspricht den Forderungen des Hotelverband Deutschland (IHA) und weiterer Wirtschaftsverbände und stellt einen wichtigen Schutz vor Missbrauch dar.

Weitere relevante Punkte der Einigung

  • Essensgutscheine bleiben weiterhin unter der sogenannten Limited Network Exclusion und damit vergleichsweise schlank reguliert.
  • Das bestehende Surcharging-Verbot bleibt bestehen: Kartengebühren dürfen nicht direkt an Gäste weitergegeben werden.
  • Künftig sollen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei Kartenentgelten geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt über nachgelagerte Rechtsakte.

Was bedeutet das für Betriebe?

  •  Bestehende Zahlungs- und MIT-Prozesse können weiter genutzt werden
  • Kein zusätzliches Rückerstattungsrisiko bei berechtigten Nachbelastungen
  • Mehr Rechtssicherheit und Schutz der Liquidität
  • Keine unmittelbare Umstellungspflicht

Wie geht es weiter?

Der vollständige Verordnungstext wird voraussichtlich im 2. Quartal 2026 veröffentlicht. Bis dahin besteht kein akuter Handlungsbedarf. Nach Inkrafttreten sollten Betriebe ihre Kartenverträge und Gebühreninformationen prüfen.

Die weitere Ausgestaltung der PSR wird von den Branchenverbänden eng begleitet.

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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