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Normenkontrollrat stärkt DEHOGA-Forderungen zum Bürokratieabbau

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert und 77 konkrete Vorschläge vorgelegt. Darin greift der NKR mehrere Punkte auf, die der DEHOGA seit Langem fordert und die insbesondere für Gastronomie und Hotellerie spürbare Erleichterungen bringen könnten.

Für Betriebe besonders relevant sind unter anderem folgende Vorschläge:

  • Digitalisierung von Arbeitsverträgen:
    Die Niederschrift wesentlicher Vertragsbedingungen soll künftig digital möglich sein. Das Gastgewerbe ist bislang davon ausgenommen – der DEHOGA setzt sich für eine Gleichstellung ein.
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU):
    Die Krankenkassen sollen die eAU künftig aktiv an Arbeitgeber übermitteln (Push-Verfahren). Das würde Rückfragen und Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.
  • Digitale Arbeitsschutzunterweisungen:
    Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie betriebsärztliche Unterstützung sollen auch digital zulässig sein.
  • Weniger Dokumentationspflichten für kleine Betriebe:
    Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sollen von der Pflicht zur schriftlichen Gefährdungsbeurteilung ausgenommen werden.
  • Arbeitsschutzausschüsse erst ab 50 Beschäftigten:
    Die Pflicht zur Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses soll künftig erst ab 50 Mitarbeitenden gelten (statt bisher ab 20).
  • Weniger Pflichttermine im Arbeitsschutz:
    Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses sollen nur noch einmal jährlich verpflichtend sein.
    Außerdem sollen jährliche Standard-Unterweisungen entfallen – Betriebe sollen selbst entscheiden, wann Unterweisungen erforderlich sind.
  • Wegfall unnötiger Prüfpflichten:
    Regelmäßige Überprüfungen durch Elektrofachkräfte bei einfachen Geräten wie Kaffeemaschinen, Wasserkochern oder Notebooks sollen abgeschafft werden.

Ein Teil dieser Vorschläge wurde bereits in die föderale Modernisierungsagenda der Bundesländer aufgenommen. Der DEHOGA wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die zuständigen Ministerien – insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – diese Maßnahmen zügig umsetzen.

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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