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Sammelklage gegen Booking – Klageerhebung vor dem Bezirksgericht Amsterdam

Ende Januar 2026 wurde eine europaweite Sammelklage gegen die Buchungsplattform Booking.com beim Bezirksgericht Amsterdam eingereicht. Ziel ist die Geltendmachung von Schadenersatz für Hotels, denen durch frühere Vertragsregelungen wirtschaftliche Nachteile entstanden sein sollen.

Auslöser ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024. Darin wurde festgestellt, dass die von Booking.com verwendeten engen und weiten Paritätsklauseln gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen. Nach Auffassung der Hotellerie schränkten diese Regelungen den Preiswettbewerb ein, erschwerten Direktbuchungen und führten über Jahre zu erhöhten Provisionszahlungen.

Die Klage wird von einer unabhängigen niederländischen Stiftung im Namen zahlreicher Hotels aus verschiedenen europäischen Ländern geführt. Unterstützt wird das Verfahren von mehr als 30 nationalen Hotelverbänden. Im Laufe des Jahres 2026 ist zudem eine Ausweitung durch weitere Klagen vorgesehen.

Nun folgen die nächsten Verfahrensschritte vor den niederländischen Gerichten. Parallel soll der Dialog mit Plattformen und politischen Entscheidungsträgern fortgeführt werden, um künftig faire und transparente Rahmenbedingungen im digitalen Vertrieb zu erreichen. Weiterlesen… 

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Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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