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7 % in der Gastronomie sind Teil des Referentenentwurfs des Steueränderungsgesetzes

Unsere 7 % Prozent sind im in dieser Woche vorgelegten Referentenentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 des Bundesfinanzministeriums enthalten! Als Zielsetzung wird dabei ganz klar die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomie sowie die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen genannt. Im Entwurf heißt es:

„Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, da gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Durch die dauerhafte Steuersatzsenkung für Speisen in der Gastronomie entfallen zudem Abgrenzungs-schwierigkeiten (z. B. bei Cateringleistungen, bei Kita- und Schulessen oder bei der Krankenhausverpflegung), die in der Vergangenheit daraus resultierten, dass Lieferungen von Lebensmitteln mit wesentlichen Dienstleistungselementen dem regulären Umsatzsteuer-satz, ohne wesentliche Dienstleistungselemente jedoch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterlagen.“

Der Entwurf geht nun die interne Regierungsabstimmung.

Quelle:DEHOGAcompact

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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