Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Aktivrente. Sie eröffnet Beschäftigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze zusätzliche Hinzuverdienstmöglichkeiten und bringt gleichzeitig Änderungen für die Lohnabrechnung in den Betrieben mit sich.
Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu einen umfangreichen FAQ-Katalog veröffentlicht – insbesondere für Arbeitgeber und Lohnbuchhaltung sind die Hinweise zur steuerlichen Behandlung relevant.
Die wichtigsten Informationen und die vollständigen FAQ stellen wir unseren Mitgliedern gesammelt zur Verfügung.
Abrufbar im Mitgliederbereich “meinDEHOGA”/Praxis- & Handlungsempfehlungen… sowie in der oneDEHOGA-App...
Bei Aktualisierungen informieren wir selbstverständlich fortlaufend.
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