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Ausgleichsabgabe 2026: Neue Beträge – besonders relevant für Kleinstbetriebe

Seit 1. Januar 2026 wird die Ausgleichsabgabe erstmals nach der erhöhten Staffel berechnet. Betroffen sind Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen, auch Kleinst- und kleinere Betriebe, wenn sie keine oder nicht ausreichend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Frist: Die Anzeige für das Jahr 2025 ist bis 31. März 2026 bei der Bundesagentur für Arbeit einzureichen. Eine frühzeitige Abgabe wird empfohlen.

Kleinstbetriebsregelung

Unter 40 Arbeitsplätze

  • weniger als 1 schwerbehinderter Mensch: 155 €
  • kein schwerbehinderter Mensch: 235 €

Unter 60 Arbeitsplätze

  • weniger als 2 schwerbehinderte Menschen: 155 €
  • weniger als 1 schwerbehinderter Mensch: 275 €
  • kein schwerbehinderter Mensch: 465 €

Allgemeine Staffelung ab 01.01.2026 (monatlich je Pflichtarbeitsplatz)

  • 155 € bei 3 % bis unter 5 % Beschäftigungsquote
  • 275 € bei 2 % bis unter 3 %
  • 405 € bei 0 % bis unter 2 %
  • 815 € bei 0 %

 

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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