Seit 1. Januar 2026 wird die Ausgleichsabgabe erstmals nach der erhöhten Staffel berechnet. Betroffen sind Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen, auch Kleinst- und kleinere Betriebe, wenn sie keine oder nicht ausreichend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Frist: Die Anzeige für das Jahr 2025 ist bis 31. März 2026 bei der Bundesagentur für Arbeit einzureichen. Eine frühzeitige Abgabe wird empfohlen.
Unter 40 Arbeitsplätze
Unter 60 Arbeitsplätze
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