Die geplante steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro für Beschäftigte kommt vorerst nicht. Der Bundesrat verweigerte dem bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf überraschend die Zustimmung. Hintergrund ist insbesondere der Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung der Maßnahme.
Geplant war, dass Unternehmen ihren Mitarbeitenden bis zum 30. Juni 2027 eine steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlung von bis zu 1.000 Euro auszahlen können. Die Bundesregierung wollte damit auf die steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten reagieren.
Die Länder kritisierten jedoch, dass ein erheblicher Teil der finanziellen Belastungen bei Ländern und Kommunen hängen bleiben würde. Damit ist die Umsetzung der Entlastungsprämie zunächst gestoppt.
Auch aus dem Gastgewerbe gab es deutliche Kritik an den Plänen. Viele Betriebe sehen die Gefahr zusätzlicher finanzieller Belastungen und unrealistischer Erwartungen, insbesondere in wirtschaftlich angespannten Zeiten mit steigenden Lohn-, Energie- und Betriebskosten.
Robert Mangold, Präsident des DEHOGA Hessen, brachte deshalb einen alternativen Vorschlag ins Gespräch: Statt neuer zusätzlicher Zahlungen könnten bestehende Lohnbestandteile zeitweise bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei gestellt werden. Dies würde Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen entlasten, ohne zusätzliche Kosten auszulösen.
Auch Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz, fordert grundlegende strukturelle Entlastungen statt kurzfristiger Einzelmaßnahmen. Sein Vorschlag: Die unterste Einkommenssteuergrenze sollte künftig an den Mindestlohn angepasst werden. Wer Vollzeit zum aktuellen Mindestlohn arbeitet, sollte nach seiner Vorstellung den Lohn weitgehend netto erhalten können.
„Was das Gastgewerbe braucht, ist echte Entlastung“, betont Haumann. Gerade Beschäftigte mit niedrigen und mittleren Einkommen könnten dadurch dauerhaft spürbar entlastet werden.
Für das Gastgewerbe zeigt die aktuelle Diskussion erneut, wie wichtig praktikable und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für Arbeitgeber und Beschäftigte sind. Neben kurzfristigen Hilfen braucht die Branche vor allem langfristige Entlastungen bei Arbeitskosten, Bürokratie und Abgaben, um Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung nachhaltig zu sichern.
Quelle: AHGZonline

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