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Bundesrat unterstützt 7% MwSt. auf Speisen

Mehrwertsteuer runter – Preise stabil!

Der Bundesrat setzt ein starkes Zeichen für Gastronomie, Handwerk und Gemeinschaftsverpflegung. Ziel: Die Branche stärken und Preissteigerungen abfedern.

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 17. Oktober 2025 mit dem geplanten Steueränderungsgesetz 2025 befasst und dabei wichtige Akzente für die Gastronomiebranche gesetzt. Besonders hervorzuheben ist die geplante dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen von 19 auf 7 Prozent ab dem 1. Januar 2026 – ein Schritt, der nach Jahren intensiver Diskussionen endlich Klarheit schafft.

Stärkung der Branche und Stabilisierung der Preise

Ziel ist es, die Branche zu stärken und zur Stabilisierung der Preise beizutragen. Vom reduzierten Steuersatz sollen nicht nur Restaurants und Cafés profitieren, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Unternehmen sowie Anbieter im Bereich der Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.

Damit folgt die Bundesregierung einer langjährigen Forderung des DEHOGA und vieler Branchenvertreter, die sich seit Jahren für steuerliche Fairness zwischen den unterschiedlichen Angebotsformen der Gemeinschafts- und Außerhausverpflegung einsetzen.

Mehrwertsteuersenkung bedeutet keine Preissenkung

In der öffentlichen Diskussion besteht oft das Missverständnis, dass eine Senkung der Mehrwertsteuer automatisch zu sinkenden Preisen führt. Tatsächlich ermöglicht der reduzierte Steuersatz jedoch in erster Linie die Stabilisierung der derzeitigen Preise.
Die Kosten in der Gastronomie und im Lebensmittelhandwerk sind in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich stark gestiegen – etwa durch höhere Energiepreise, gestiegene Einkaufskosten und Tariflöhne. Eine Rückkehr zur vollen Besteuerung hätte daher unweigerlich zu Preiserhöhungen führen müssen.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass der Bundesrat diesen Zusammenhang klar benennt und die steuerliche Entlastung als Beitrag zur Preisstabilität versteht,“ betont der DEHOGA Sachsen. „Diese Entscheidung schafft dringend benötigte Planungssicherheit und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe.“
 

Klarstellung des Bundesrates und Ausblick

In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat zugleich auf mögliche Steuerausfälle für Länder und Kommunen hin und fordert den Bund auf, entsprechende Kompensationen zu schaffen. Dennoch wird die Maßnahme grundsätzlich begrüßt – insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Stabilisierung der Branche nach den Krisenjahren.

Der DEHOGA Sachsen bewertet die geplante dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer als Meilenstein für Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien und Catering-Unternehmen. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit in einer Branche, die wie kaum eine andere von den Herausforderungen der letzten Jahre betroffen war.

 

 

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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