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DEHOGA gegen Pflicht zur Kartenzahlung

Der DEHOGA lehnt eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Kartenzahlung in der Gastronomie ab. Insbesondere bei Kleinstbeträgen wie Kaffee, Bier oder einer Kugel Eis stehen die anfallenden Gebühren aus Sicht des Verbandes in keinem angemessenen Verhältnis und belasten vor allem kleine Betriebe.

Wie Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont, ist Kartenzahlung in der Branche bereits weit verbreitet: Rund 90 Prozent der Betriebe bieten bargeldloses Bezahlen freiwillig an. Eine gesetzliche Verpflichtung hält der DEHOGA dennoch für den falschen Weg und spricht sich klar für unternehmerische Freiheit statt staatlichen Zwang aus.

 

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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