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DEHOGA: Klares Nein zu den SPD-Plänen zur Erbschaftsteuer

Der DEHOGA lehnt die Erbschaftsteuerpläne der SPD klar ab: Sie gefährden familiengeführte Betriebe, Investitionen und Arbeitsplätze im Gastgewerbe.

Der DEHOGA Bundesverband lehnt die in dieser Woche bekannt gewordenen Reformpläne der SPD zur Erbschaft- und Schenkungssteuer entschieden ab. Aus Sicht des Gastgewerbes gefährden die Vorschläge den Wirtschaftsstandort Deutschland und insbesondere familiengeführte mittelständische Unternehmen – darunter tausende Hotels, Restaurants und Betriebe des Gastgewerbes.

Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sind zusätzliche steuerliche Belastungen kontraproduktiv. Sie bremsen Investitionen, erschweren Unternehmensnachfolgen und setzen Arbeitsplätze aufs Spiel.

Kernpunkte der SPD-Pläne

  • Einführung eines Lebensfreibetrags pro Person für privates bzw. familiäres Vermögen (900.000 Euro innerhalb der Familie, 100.000 Euro für familienfremdes Vermögen),
  • ein Unternehmensfreibetrag von 5,0 Mio. Euro; darüber hinaus nur noch eine Steuerklasse mit progressiven Steuersätzen,
  • bei Erhalt von Arbeitsplätzen Steuerstundungen für Vermögen über 5,0 Mio. Euro (bis zu 20 Jahre),
  • Abschaffung bestehender Verschonungsregelungen,
  • Verwendung zusätzlicher Steuereinnahmen (Länder) zur Stärkung des Bildungssystems.

DEHOGA-Bewertung
Der vorgesehene Freibetrag von fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen ist aus Sicht des DEHOGA deutlich zu niedrig. In familiengeführten Unternehmen ist Kapital häufig langfristig im Betrieb gebunden – etwa in Grundstücken, Gebäuden, Küchen oder Gästezimmern. Die notwendige Liquidität zur Begleichung hoher Erbschaftsteuern ist vielfach nicht vorhanden. Zwangsverkäufe oder Betriebsaufgaben wären die Folge.

Das Gastgewerbe ist geprägt von generationenübergreifend geführten Familienbetrieben. Diese sind auf verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit angewiesen. Der DEHOGA spricht sich daher gegen eine vorschnelle Reform aus und plädiert dafür, zunächst die anstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Verschonungsregelungen bei Betriebsvermögen abzuwarten, um einen möglichen Reformbedarf sachlich und zielgerichtet zu diskutieren.

 

Quelle: DEHOGAcompact Nr. 2/2026

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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