Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Sachsen neue Vergütungssätze für die Deutsche Hotelklassifizierung. Für Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Sachsen ergeben sich dabei spürbare finanzielle Vorteile gegenüber Nichtmitgliedern.
Bei der Erstklassifizierung profitieren DEHOGA-Mitglieder von einer deutlich reduzierten Grundgebühr:
Auch bei der Folgeklassifizierung zeigt sich der klare Preisvorteil:
Die Differenz macht deutlich: Bereits mit einer Klassifizierung rechnet sich die Mitgliedschaft häufig spürbar.
Die Kosten für die Gültigkeitsplakette (3 Jahre) sind bei der Folgeklassifizierung bereits enthalten.
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Die neuen Vergütungssätze unterstreichen einmal mehr den konkreten Mehrwert einer DEHOGA-Mitgliedschaft: geringere Gebühren, transparente Konditionen und eine starke Interessenvertretung für die Hotellerie in Sachsen.
Unser Tipp: Betriebe sollten anstehende Erst- oder Folgeklassifizierungen frühzeitig planen und so die Preisvorteile optimal nutzen.
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