Der DEHOGA weist die von der NGG erhobenen Vorwürfe entschieden zurück.
1. Zu den Zahlen
Die von der NGG genannten Überstundenzahlen verzerren das Bild. Nach dem Mikrozensus 2024 leisteten Beschäftigte im Gastgewerbe durchschnittlich 9,8 Überstunden im Jahr, in der Gesamtwirtschaft dagegen 30,7 Stunden. Noch aussagekräftiger: Laut Statistischem Bundesamt haben nur 6 % der Beschäftigten im Gastgewerbe Überstunden geleistet – der niedrigste Wert aller Branchen (destatis, 24.07.2025).
2. Zur Praxis im Betrieb
Wer erfolgreich am Markt bestehen und Arbeitsplätze sichern will, bietet Leistungen dann an, wenn sie nachgefragt werden. Überstunden werden selbstverständlich ausgeglichen – in Geld oder Freizeit. Dafür gibt es klare gesetzliche und tarifliche Regelungen, etwa über Arbeitszeitkonten.
3. Zur Arbeitszeitflexibilisierung
Es geht nicht um mehr Arbeit, sondern um eine zeitgemäße Verteilung der Arbeitszeit. Die starre Grenze von 8 bzw. 10 Stunden pro Tag passt nicht mehr zur Realität. Beschäftigte und Unternehmer brauchen Flexibilität: Sei es für große Veranstaltungen, saisonale Spitzen oder individuelle Modelle wie eine Vier-Tage-Woche oder zwei längere Arbeitstage.
Der DEHOGA fordert daher die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit – wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie vorsieht.
Hintergrund:
In ihrer Pressemitteilung aktuellen Pressemitteilung warnt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vor den Plänen der Bundesregierung zur Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit und zeichnet dabei ein besonders dramatisches Bild von Überstunden im Gastgewerbe.
Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern