# Es gibt Monatskontingente; bei Ersch\u00f6pfung eines Monatskontingents wird die Zustimmung im Folgemonat gepr\u00fcft.
# Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA) erteilt nur Vorabzustimmungen, die Arbeitgeber ab dem 1. Juni 2024 online beantragen k\u00f6nnen.
# Mit der Vorabzustimmung kann die ausl\u00e4ndische Arbeitskraft ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.
# Das Vorabzustimmungsverfahren gilt nicht f\u00fcr Verl\u00e4ngerungen des Aufenthaltstitels; hier muss die Arbeitskraft direkt zur Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde. HIER...
# Die Vorrangpr\u00fcfung ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Chancenkarte und Folge-Chancenkarte (Self-Check... HIER)
\r\n# F\u00fcr die erstmalige Erteilung der Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche ist keine Zustimmung der BA n\u00f6tig.
# Die Chancenkarte kann bis zu zwei Jahre verl\u00e4ngert werden, wenn ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt. Hierf\u00fcr muss die BA zustimmen und den Arbeitsvertrag pr\u00fcfen.
# Die Zustimmung wird nur bei qualifizierter Besch\u00e4ftigung erteilt.
Weitere Informationen und kompakte Branchen-FAQ zu allen neuen Aufenthaltstiteln des FEG 2.0 sind auf der DEHOGA-Website verf\u00fcgbar.
", "datePublished": "2024-05-24T14:36:11+02:00", "headline": "FEG 2.0 | Regelungen zur Fachkr\u00e4fteeinwanderung" }Ab dem 1. Juni 2024 treten neue Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung („FEG 2.0“) in Kraft, die für das Gastgewerbe besonders wichtig sind. Diese betreffen vor allem die Chancenkarte und die Erweiterung der Westbalkanregelung.
Westbalkanregelung:
# Das Jahreskontingent für Zustimmungen wird von 25.000 auf 50.000 erhöht.
# Es gibt Monatskontingente; bei Erschöpfung eines Monatskontingents wird die Zustimmung im Folgemonat geprüft.
# Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilt nur Vorabzustimmungen, die Arbeitgeber ab dem 1. Juni 2024 online beantragen können.
# Mit der Vorabzustimmung kann die ausländische Arbeitskraft ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.
# Das Vorabzustimmungsverfahren gilt nicht für Verlängerungen des Aufenthaltstitels; hier muss die Arbeitskraft direkt zur Ausländerbehörde. HIER...
# Die Vorrangprüfung ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Chancenkarte und Folge-Chancenkarte (Self-Check... HIER)
# Für die erstmalige Erteilung der Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche ist keine Zustimmung der BA nötig.
# Die Chancenkarte kann bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt. Hierfür muss die BA zustimmen und den Arbeitsvertrag prüfen.
# Die Zustimmung wird nur bei qualifizierter Beschäftigung erteilt.
Weitere Informationen und kompakte Branchen-FAQ zu allen neuen Aufenthaltstiteln des FEG 2.0 sind auf der DEHOGA-Website verfügbar.
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