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Gaspreisbremse rückwirkend ab Januar - Berechnungsgrundlage für Gastgewerbe fatal

Die Gaspreisbremse soll nun doch ab Janaur 2023 gelten, allerdings rückwirkend. Vertreter des Gastgewerbes allerdings äußerten unlängst Sorge über die Berechnungsgrundlage.

Klar war bislang eine Entlastung ab März 2023 bis zum Frühjahr 2024. AHGZ berichtet mit Berufung auf die Deutschen Presse-Agentur, der der Gesetzentwurf vorliegt, dass der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar "gleichsam rückwirkend" erstreckt werden soll. Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse.

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.

Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen. Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant, und zwar bereits ab Januar. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten. Die Entlastungen für die Industrie sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, heißt es im Entwurf.

Die wichtigsten Fakten zur Strom- und Gastpreisbremse finden Sie HIER

Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen "Abwehrschirm" mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.

Problem: Berechnungsgrundlage

DEHOGA fordert Änderung des Referenzzeitraums von Gas- und Strompreisbremse für die pandemiebetroffenen RLM-Kunden

In einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz sowie die Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen Robert Habeck und Christian Lindner hat der DEHOGA noch einmal mit Nachdruck die Änderung des Referenzzeitraums der Strom- und Gaspreisbremse für pandemiebetroffene RLM-Kunden eingefordert. Denn durch die bislang geplante Festlegung des Referenzzeitraums für alle RLM-Kunden bei Gaslieferungen und Stromlieferungen auf das Jahr 2021 sind Unternehmen des Gastgewerbes und weitere von den coronabedingten Schließungen betroffene Unternehmen erheblich benachteiligt.

Kernpunkte 1
Die Verbrauchswerte in 2021 weichen durch die monatelangen Schließungen unserer Betriebe im Coronajahr 2021 in erheblichem Umfang von jenen in 2019 oder 2022 ab. Aufgrund vorliegender Informationen aus der Branche kann davon ausgegangen werden, dass die Differenz der Energieverbräuche in 2021 zum Vorpandemiejahr 2019 zwischen 15 und 38 % liegt. Anhand von Beispielrechnungen wurde die eklatante Benachteiligung verdeutlicht!

Kernpunkt 2
2022 ist das dritte Verlustjahr der Branche in Folge ist. Ausweislich der Zahlen des Statistischen Bundesamtes lag die Umsatzentwicklung von Januar bis September 2022 bei real minus 11,1 Prozent. Die Kostenexplosionen bei Lebensmitteln belaufen sich aktuell auf 28 Prozent, bei Personal auf 20 Prozent, hinzu kommen die bei vielen bereits gestiegenen Energiekosten. Es ist völlig inakzeptabel in dieser Situation, durch die Festlegung des Referenzzeitraums die von der Pandemie massiv betroffenen Unternehmen zu benachteiligen. Dank der Corona-Hilfen haben die meisten Unternehmen überlebt. Jedoch sind diese coronabedingten Kredite in vielen Fällen noch zu tilgen Gleiches gilt für die Aufstockung der während der Pandemie aufgezehrten Rücklagen.

Aus Sicht des DEHOGA wäre die Korrektur auch im Einklang mit dem Beihilferecht und insbesondere dem Befristeten Krisenrahmen (TCF) zu gestalten.

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aus der Presse:

DEHOGA begrüßen die Entlastungen grundsätzlich, fordert aber eine faire Berechnung des Energieverbrauchs an. So sagte etwa der Vorsitzende des baden-württembergischen DEHOGA Landesverbands, Fritz Engelhardt: Es bestehe zwar kein Zweifel, dass der Staat helfen wolle. Doch seien Wollen und Können zweierlei.

Engelhardt kritisierte zu Recht, dass für die Berechnung der Strom- und Gaspreisbremse offenbar der Energieverbrauch der Unternehmen des Jahres 2021 zugrunde gelegt werden solle. In jenem Jahr hätten die Betriebe wegen der Schließungen mindestens ein Drittel weniger Energie verbraucht.

"Entsprechend niedriger würden dann die Hilfen für unsere Betriebe ausfallen. Wenn das so kommt, wird das eine Katastrophe."

Quelle: AHGZ

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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