Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

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Gastgewerbe erreicht neuen Beschäftigungsrekord

Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bestätigen erneut die große Bedeutung des Gastgewerbes als Arbeitgeber: Im September 2025 waren 1.123.300 Menschen sozialversicherungspflichtig im Gastgewerbe beschäftigt – so viele wie nie zuvor. Bereits im August wurde mit 1.122.500 Beschäftigten ein Höchststand erreicht, der im Folgemonat nochmals übertroffen wurde.

Starker Arbeitgeber in Deutschland und Sachsen

Das Gastgewerbe zählt zu den arbeitnehmerstärksten Branchen in Deutschland und bietet in allen Regionen vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten – von der Hotellerie über die Gastronomie bis hin zu touristischen Dienstleistern. Der hohe Anteil an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zeigt die wirtschaftliche Relevanz der Branche und ihren Beitrag zum Arbeitsmarkt. Auch in Sachsen ist das Gastgewerbe ein wichtiger Faktor für Beschäftigung und regionale Wertschöpfung.

Positive Entwicklung – trotz anhaltender Herausforderungen

Hinter den Rekordzahlen stehen Betriebe, die sich weiterhin großen Herausforderungen stellen müssen. Das Gastgewerbe kämpft nach wie vor um Arbeits- und Fachkräfte, insbesondere in der Küche, im Service sowie im Bereich Hotelfach. Gleichzeitig belasten gestiegene Lebensmittel- und Energiepreise die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen spürbar.

Vor diesem Hintergrund bleibt die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 % in der Gastronomie ein zentraler Baustein, um Arbeitsplätze zu sichern, Betriebe zu stabilisieren und Investitionen in Qualität, Ausbildung und Personal zu ermöglichen.

DEHOGA Sachsen

Der DEHOGA Sachsen begrüßt den erneuten Beschäftigungsrekord und unterstreicht die Bedeutung des Gastgewerbes als verlässlicher Arbeitgeber in der Region und bundesweit. Die Zahlen zeigen eine positive Entwicklung, gleichzeitig machen sie deutlich, wie wichtig stabile Rahmenbedingungen für die Zukunft der Branche sind – von der Fachkräftegewinnung über wirtschaftliche Entlastungen bis zur steuerlichen Gleichbehandlung der Gastronomie.

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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