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Gastgewerbe in Sachsen leidet massiv Umsatzeinbruch im November um 40 Prozent im Dezember 60 Prozent erwartet „Die Lage ist sehr ernst.“

 

(Dresden) 02. Dezember 2021. Der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Sachsen hat erneut eine Umfrage in den Unternehmen des Gastgewerbes zur aktuellen Lage durchgeführt. Die Ergebnisse machen einmal mehr deutlich, wie prekär die Lage in diesem zweiten Corona-Winter für die Branche ist.

Über 418 Unternehmerinnen und Unternehmer aus Hotellerie, Gastronomie, Clubs, Discotheken und Bars haben an der aktuellen Branchenbefragung in Sachsen teilgenommen. Dabei ging es darum, die aktuelle Umsatzentwicklung als Konsequenz der pandemischen Lage und der Maßnahmen der Sächsischen Landesregierung zu betrachten sowie um die Umsetzung der bestehenden Regelungen (2G), einen möglichen Lockdown und die allgemeine Impfpflicht.

 

„Das sächsische Gastgewerbe leidet massiv. Die Lage ist sehr ernst.“, stellt der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Sachsen, Axel Klein, fest. Im Durchschnitt verzeichneten Hotels, Restaurants, Cafés, Kneipen, Clubs und Bars in Sachsen allein im Monat November einen Umsatzverlust von 50 Prozent im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019. Dies sei, wohlgemerkt, der ermittelte Durchschnittswert. Viele Betriebe könnten aktuell wirtschaftlich gar nicht mehr rentabel arbeiten. Im Vergleich zum Vorkrisenniveau 2019 hat sich der Umsatz seit dem 1. Januar 2021 um 40 Prozent reduziert.

64,7 Prozent können die 3-G-Regel am Arbeitsplatz gut umsetzen.

 

Kernproblem sind die fehlenden Aussagen zur Unterstützung der bedrohten Betriebe. Sofern die Mitarbeiter, die wiederholt in Kurzarbeit gehen müssen, wieder bei 60/67 % anfangen müssen werden wir wieder massiv Mitarbeiter verlieren. Das Vertrauen in die Branche wird nachhaltig gestört. An der Umfrage nahmen 54 Prozent Speisengeprägte Gastronomie und 34,7 Prozent Beherbergungsbetriebe teil. 11,3 Prozent fallen auf Getränkegeprägte Gastronomie, Clubs und Diskotheken sowie Eventcaterer.

 

Wir brauchen 1. die Verlängerung und die Erhöhung der Kurzarbeitergelder und 2. die Fortgeltung der hundertprozentigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese Regelungen dürften nicht zum 31. Dezember auslaufen. „Unsere Unternehmer und Mitarbeiter dürfen jetzt nicht im Stich gelassen werden.“

 

Die Pressemitteilung finden Sie HIER

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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