Mit dem Gesetzentwurf zur Barrierefreiheit soll das Benachteiligungsverbot künftig auch auf private Unternehmen ausgeweitet werden, die öffentlich zugängliche Leistungen anbieten – darunter nahezu alle Betriebe der Gastronomie und Hotellerie. Eine Benachteiligung soll bereits dann vorliegen, wenn sogenannte „angemessene Vorkehrungen“ für Menschen mit Behinderungen nicht getroffen werden.
Der DEHOGA unterstützt das Ziel, Barrierefreiheit weiter zu stärken, und verweist auf das langjährige Engagement der Branche. Gleichzeitig lehnt der Verband den geplanten gesetzlichen Zwang in seiner aktuellen Form ab. Die vorgesehenen Pflichten sind aus Sicht des DEHOGA zu unbestimmt, für Betriebe nicht kalkulierbar und mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Der Gesetzentwurf muss daher grundlegend überarbeitet werden.
Die gesamte Stellungnahme finden Mitglieder in "meinDEHOGA"/Stellungnahmen...
Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern