Mit der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat das Bundeskabinett auch die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab dem Jahr 2028 auf den Weg gebracht.
Der DEHOGA bewertet eine solche „Zuckersteuer“ weiterhin kritisch. Bereits in den vergangenen Wochen hatte sich der Verband gemeinsam mit einer breiten Allianz der Lebensmittelwirtschaft mit fast 40 Partnern deutlich gegen entsprechende Pläne positioniert.
Aus Sicht der beteiligten Verbände setzt eine Zuckersteuer vor allem auf symbolische Steuerpolitik statt auf wissenschaftlich belastbare und wirksame Lösungen. Gleichzeitig werden zusätzliche Belastungen für Unternehmen, Konsumenten und die Gastronomie befürchtet.
Die ausführliche Stellungnahme, die wichtigsten Argumente sowie eine Übersicht der beteiligten Partner stellen wir unseren Mitgliedsbetrieben im Mitgliederbereich “meinDEHOGA”… zur Verfügung.
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