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„Klarheit und Erleichterung“: Erlass zum Beschäftigungsübergang ausländischer Azubis

Der DEHOGA Sachsen begrüßt ausdrücklich den Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 21. November 2025, der den nahtlosen Übergang ausländischer Auszubildender in den Beruf deutlich erleichtert. Kern der Neuregelung ist die Verlängerung der Arbeitserlaubnis um drei Monate über das Ausbildungsende hinaus. Davon profitieren aktuell mehr als 10.000 junge Menschen in dualer oder schulischer Ausbildung sowie deren Ausbildungsbetriebe in Sachsen.

Bislang war das Ende der Ausbildung für viele ausländische Nachwuchskräfte ein kritischer Moment: Mit dem Ausbildungsabschluss endete automatisch auch der Aufenthaltszweck und damit die Arbeitserlaubnis. Verzögerungen bei der Erteilung eines Anschlussaufenthaltstitels führten häufig dazu, dass motivierte Fachkräfte vorübergehend nicht weiterbeschäftigt werden durften. Der neue Erlass schafft hier erstmals eine praxisnahe Übergangslösung.

„Aktuell absolvieren rund 900 Auszubildende mit ausländischen Wurzeln eine Ausbildung in der sächsischen Gastronomie, etwa 400 von ihnen werden bereits im kommenden Jahr ihren Abschluss machen“, erklärt Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Sachsen. „Diese jungen Fachkräfte werden in den Betrieben dringend gebraucht. Durch die neue Regelung ist nun ein nahtloser Übergang in die Beschäftigung möglich – das schafft Sicherheit für Betriebe und Beschäftigte.“

Gerade für Gastronomie und Hotellerie ist der Erlass von großer Bedeutung. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels werben sächsische Betriebe zunehmend international um Nachwuchs. Vietnam zählt dabei inzwischen zu den wichtigsten Herkunftsländern: Mehr als 60 Prozent der ausländischen Auszubildenden im sächsischen Gastgewerbe besitzen einen vietnamesischen Pass. Die Erfahrungen der Betriebe mit diesen Fachkräften sind überwiegend sehr positiv.

Mit der nun eingeführten dreimonatigen Übergangsfrist können Auszubildende nach ihrem Abschluss uneingeschränkt weiterarbeiten, bis die Anschlussaufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte erteilt ist. Das erhöht nicht nur die Planungssicherheit, sondern stärkt auch die Attraktivität Sachsens als Ausbildungs- und Arbeitsstandort.

„Ich danke dem Sächsischen Staatsministerium des Innern für diese schnelle und unbürokratische Lösung“, so Axel Klein. „Nicht nur in der Gastronomie, sondern auch in vielen anderen Branchen bringt diese Regelung spürbare Klarheit und Erleichterung.“

 

 

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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