Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG), das ab Mai 2026 gilt, erhalten Kommunen neue Möglichkeiten, Kurzzeitvermietungen über Plattformen transparenter zu erfassen und zu kontrollieren.
Für Hoteliers bedeutet das vor allem eines: mehr Wettbewerbsgleichheit. Städte und Gemeinden können künftig Registrierungspflichten einführen, Daten auswerten und steuerliche Gleichbehandlung besser durchsetzen. Illegale oder zweckfremde Vermietungen sollen dadurch wirksamer begrenzt werden.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das Gesetz und stellt praxisnahe Handlungsempfehlungen bereit. Diese unterstützen Hoteliers dabei, den Dialog mit ihren Kommunen aktiv mitzugestalten.
Fazit: Das KVDG ist ein wichtiger Schritt für faire Marktbedingungen im Beherbergungsmarkt – auch in Sachsen.
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