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Lieferkettengesetz: Berichtspflicht fällt – Bürokratieabbau für Gastgewerbe noch offen

Lieferkettengesetz: Berichtspflicht fällt – Bürokratieabbau für Gastgewerbe noch offen

Das Kabinett hat am Mittwoch einen Referentenentwurf des BMAS zu Änderungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen und auf den weiteren Gesetzesweg gebracht.

Die Bundesregierung hat Änderungen am Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Wichtigster Punkt: Große Unternehmen sollen rückwirkend ab 1. Januar 2023 keine Berichte mehr abgeben müssen – das spart laut Regierung rund 4 Mio. Euro. Außerdem sollen nur noch besonders schwerwiegende Verstöße mit Bußgeldern belegt werden.

Für Hotellerie und Gastronomie ändert sich dadurch jedoch wenig: Auch wenn sie selbst nicht berichtspflichtig sind, geben größere Auftraggeber ihre Pflichten oft an kleinere Betriebe weiter. Deshalb fordern viele eine vollständige Neuausrichtung des Gesetzes. CDU/CSU und SPD haben bereits angekündigt, das Lieferkettengesetz künftig ganz durch ein schlankeres „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ zu ersetzen. Entscheidend wird sein, dass diese Pläne konsequent umgesetzt werden – und wir bringen uns auf Bundesebene weiterhin aktiv in die Diskussion ein, um für unsere Branche eine größtmögliche Entlastung zu erreichen.
 

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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