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Neue Mindestausbildungsvergütung ab 2026 – Gastgewerbe liegt weiterhin deutlich darüber

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die neue gesetzliche Mindestausbildungsvergütung (MAV) veröffentlicht. Sie gilt für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2026 beginnen.

Die neuen Sätze betragen:

1. Ausbildungsjahr: 724 Euro

2. Ausbildungsjahr: 854 Euro

3. Ausbildungsjahr: 977 Euro

Die Erhöhung folgt einer gesetzlichen Anpassung um 6,2 Prozent.

Für das Gastgewerbe ergeben sich keine Änderungen: Die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Hotellerie und Gastronomie liegen weiter deutlich über den gesetzlichen Mindestwerten.

Alle Informationen zu den Tarifverträgen und Ausbildungsvergütungen in Sachsen finden Mitglieder kostenfrei im Mitgliederbereich auf unserer Homepage.
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Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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