Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die neue gesetzliche Mindestausbildungsvergütung (MAV) veröffentlicht. Sie gilt für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2026 beginnen.
Die neuen Sätze betragen:
1. Ausbildungsjahr: 724 Euro
2. Ausbildungsjahr: 854 Euro
3. Ausbildungsjahr: 977 Euro
Die Erhöhung folgt einer gesetzlichen Anpassung um 6,2 Prozent.
Alle Informationen zu den Tarifverträgen und Ausbildungsvergütungen in Sachsen finden Mitglieder kostenfrei im Mitgliederbereich auf unserer Homepage.
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