Zum 1.1.2026 gilt ein neuer Hotelsendetarif der VG Wort. Nach fast 20 Jahren (seit 2007) steigt der Satz von 1,60 € auf 2,30 € pro Zimmer und Jahr. DEHOGA-Mitglieder zahlen dank 20 % Rabatt nur 1,84 €. Der Tarif ist bis Ende 2029 festgeschrieben – ohne weitere Erhöhungen und mit hoher Planungssicherheit.
Zum 1. Januar 2026 tritt ein neuer Gesamtvertrag mit der Verwertungsgesellschaft VG Wort in Kraft. Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) und der DEHOGA – als Mitglied der BVMV – auf einen neuen sogenannten Hotelsendetarif geeinigt. Der Vertrag regelt die Vergütung für die Weiterleitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und anderen Beherbergungsbetrieben.
Der bisherige Gesamtvertrag bestand unverändert seit dem Jahr 2007. Nach fast 20 Jahren forderte die VG Wort nun eine Tarifanpassung. Durch die Verhandlungen der BVMV und des DEHOGA konnte jedoch erreicht werden, dass die Auswirkungen für die Betriebe deutlich abgefedert werden.
Ursprünglich hatte die VG Wort eine spürbar stärkere Erhöhung gefordert. Dank des gemeinsamen Einsatzes von BVMV und DEHOGA wurde dieser Forderung entschieden entgegengetreten. Das Ergebnis:
Die Anpassung bleibt moderat und bewegt sich in einem für die Betriebe vertretbaren Rahmen.
Für DEHOGA-Mitglieder gilt weiterhin ein Rabatt von 20 Prozent auf den Tarif. Damit liegen die Kosten spürbar unter dem regulären Satz und treffen Verbandsmitglieder deutlich weniger hart als nicht organisierte Betriebe.
Ein weiterer wichtiger Erfolg der Verhandlungen ist die Preisbindung über vier Jahre. Der neue Tarif gilt verbindlich vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 – ohne weitere Erhöhungen in diesem Zeitraum.
Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist diese Planungssicherheit ein entscheidender Vorteil für die Betriebe.
Die Abrechnung der Vergütung erfolgt weiterhin über die GEMA, die als Inkassobeauftragte für die VG Wort tätig ist. Für DEHOGA-Mitglieder entsteht keine zusätzliche Bürokratie. Voraussetzung für den Rabatt ist lediglich die ordnungsgemäße Mitgliedermeldung, wie sie bereits aus dem GEMA-Verfahren bekannt ist.
Auch wenn es nach vielen Jahren ohne Anpassung nun zu einer Tariferhöhung kommt, zeigt der neue Gesamtvertrag deutlich:
DEHOGA-Mitglieder profitieren spürbar von der gemeinsamen Interessenvertretung.
Damit wird klar: Die Anpassungen treffen DEHOGA-Mitglieder nicht ungebremst, sondern in einem fair ausgehandelten und gut kalkulierbaren Rahmen.
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