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neues DEHOGA-Merkblatt: „Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Elektronische Übermittlung ab September 2022“

Ab dem 1. September 2022 ändern sich die Regelungen zur Übermittlung der erforderlichen Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln.

Im Merkblatt (zum kostenfreien Download in "mein DEHOGA"/Merkblätter) erhalten unsere Mitglieder alle wichtigen Informationen.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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