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Sammelklage gegen Booking.com: Anmeldefrist bis 29. August 2025 verlängert

Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa haben sich bereits der von HOTREC und zahlreichen nationalen Hotelverbänden unterstützten Sammelklage gegen Booking.com angeschlossen. Hintergrund ist die langjährige Nutzung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln, durch die Hotels finanziell benachteiligt wurden.

Angesichts der hohen Beteiligung und der aktuellen betrieblichen Belastung in der Hauptsaison wurde die Anmeldefrist zur kostenfreien und risikofreien Teilnahme nun bis zum 29. August 2025 verlängert.

Jetzt anmelden unter:www.mybookingclaim.com

Ziel der Klage:
Hoteliers sollen für entstandene finanzielle Schäden entschädigt werden. Grundlage ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.09.2024, das die Unzulässigkeit dieser Paritätsklauseln bestätigt hat (Az: C-264/23).

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Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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