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Sammelklage gegen Booking.com – IHA sieht große Chancen für faireren Wettbewerb

Mehr als 15.000 Hotels haben sich der Sammelklage gegen Booking.com angeschlossen. Der Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA), Markus Luthe, betont im Gespräch, dass dies ein entscheidender Schritt hin zu faireren Wettbewerbsbedingungen sei.

Ausgangspunkt der Klage sind die sogenannten Preisparitätsklauseln, mit denen Booking.com über Jahre Hotels daran hinderte, auf der eigenen Webseite oder auf anderen Plattformen günstigere Preise oder bessere Konditionen anzubieten. Diese Praxis wurde bereits 2015 vom Bundeskartellamt untersagt und 2021 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Im Herbst 2024 stellte schließlich auch der Europäische Gerichtshof fest, dass solche Klauseln kartellrechtswidrig sind – ein Meilenstein, den Luthe als „Gamechanger“ bezeichnet.

Luthe macht deutlich, dass die Paritätsklauseln den Wettbewerb massiv verzerrt, den Direktvertrieb der Hotels behindert und letztlich zu überhöhten Provisionen geführt hätten. Besonders kleinere, inhabergeführte Betriebe seien in eine einseitige Abhängigkeit von Booking.com geraten. Ein erfolgreiches Urteil wäre daher ein starkes Signal: „Bis hierhin und nicht weiter.“ Es würde den Hotels in Europa die Chance auf einen Neustart der Beziehung zu Plattformen auf Augenhöhe eröffnen.

Die Erfolgsaussichten der Klage schätzt der Verband als hoch ein. Das zuständige Bezirksgericht Amsterdam sei unzweifelhaft zuständig, das gewählte Abtretungsmodell rechtlich anerkannt und das Vorliegen einer unerlaubten Handlung vom EuGH bestätigt. Zudem stützten zahlreiche Entscheidungen von Kartellbehörden in Europa die Position der Hotellerie.

Für die Zukunft fordert Luthe eine strenge Missbrauchsaufsicht durch Kartellbehörden sowie eine konsequente Durchsetzung der bereits beschlossenen EU-Regelwerke, insbesondere des Digital Markets Act. Eine faire Partnerschaft zwischen Hotels und Buchungsplattformen müsse auf Transparenz, Wahlfreiheit und gegenseitigem Respekt basieren – Plattformen sollten als wertschöpfende Partner agieren, nicht als marktbeherrschende Instanz.

Quelle: AHGZonline

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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