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Sammelklage gegen Booking.com – Jetzt noch anschließen!

Booking.com agierte seit 2006 auf Basis kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln.
Sind auch Sie geschädigt? Mit der vorliegenden Initiative des Hotelverband Deutschland e.V., besteht für in Deutschland gelegene Hotels die Möglichkeit, sich an einer Sammelklage gegen Booking.com zu beteiligen.
Über die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer ist gewährleistet, dass die teilnehmenden Hotels keine Kosten und auch keine Kostenrisiken zu tragen haben.

Eine Teilnahme ist www.hotel-kartellschadensersatz.de möglich. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen.
Mit Blick auf eine mögliche Verjährung ist eine Teilnahme nur noch bis zum 15. Mai 2020 möglich.

 

Erstellt von ds DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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