Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Starkes Signal für die Hotellerie: Gericht stärkt Hotels im Streit mit Booking.com

Mit einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Berlin die Position der deutschen Hotellerie deutlich gestärkt. Das Gericht entschied, dass die jahrelange Verwendung sogenannter Bestpreisklauseln durch Booking.com gegen geltendes EU-Wettbewerbsrecht verstößt und Hotels dem Grunde nach Anspruch auf Schadenersatz haben.

Mehr als 1.000 deutsche Hotelbetriebe hatten geklagt – mit Erfolg. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und die konkrete Höhe der Entschädigungen wird in weiteren Verfahren festgelegt, dennoch sendet die Entscheidung ein klares Signal: Die unternehmerische Freiheit der Hotels und ihre Preis- und Vertriebshoheit müssen gewahrt bleiben.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das Urteil ausdrücklich. IHA-Vorsitzender Otto Lindner sieht Booking.com mit seiner Argumentation, Bestpreisklauseln seien ein legitimes Wettbewerbsinstrument, „auf ganzer Linie gescheitert“. Auch Hauptgeschäftsführer Markus Luthe betont, dass die Entscheidung zusätzlichen Rückenwind für weitere nationale und europäische Verfahren gibt.

Als Branchenvertretung steht auch der DEHOGA klar an der Seite der Betriebe. Gemeinsam mit dem IHA tritt der Verband seit Jahren als Anwalt der Hotellerie auf, setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen ein und unterstützt Hotels konsequent bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber marktmächtigen Plattformen.

Das Berliner Urteil stärkt zugleich die Position tausender weiterer Hotels in Europa, die sich an Sammelklagen beteiligen. Es zeigt: Die Stimme der Branche wird gehört – und gemeinsames Handeln über die Verbände zahlt sich aus.

Quelle: mit AHGZonline

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern