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Tierhaltungskennzeichnung: DEHOGA lehnt Pflicht für Gastronomie ab

Im Rahmen der geplanten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetzes (THKG) soll erstmals auch die Außer-Haus-Verpflegung einbezogen werden. Künftig könnten Gastronomiebetriebe verpflichtet werden, die Haltungsform von tierischen Produkten bei nicht vorverpackten Lebensmitteln auszuweisen – etwa in Speisekarten, Preisverzeichnissen oder per Aushang.

Weitere geplante Änderungen umfassen:

  • Ausweitung der Kennzeichnung auf ausländische Produkte
  • Möglichkeit des sogenannten „Downgradings“ (niedrigere Haltungsform ausweisen)
  • Anpassung von Kriterien sowie Überarbeitung des Kennzeichnungs-Logos

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, die Kennzeichnungspflicht für Gastronomie ab 1. Juli 2027 gelten (mit Übergangsregelungen).

Der DEHOGA Bundesverband lehnt eine verpflichtende Umsetzung im Gastgewerbe klar ab und setzt sich für eine freiwillige Kennzeichnung ein. Gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis wird vor erheblichem Bürokratieaufwand, rechtlichen Risiken und zusätzlicher Belastung der Betriebe gewarnt.

Bis zum 1. Mai 2026 läuft die Verbändeanhörung. Eine politische Diskussion dazu wird am 20. Mai 2026 bei einem Austausch mit Bundestagsvertretern fortgeführt.

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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