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Weihnachtsmärkte: 35 % geringere Vergütung für Musiknutzungen ab 2025

Der DEHOGA wirkt in der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) mit, die zusammen mit der GEMA, den kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) sowie dem Deutschen Schaustellerbund einen neuen Tarif für Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten beschlossen hat.

Der neue Tarif reduziert die Vergütung für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent und tritt zur Saison 2025 in Kraft. Er gilt zunächst für eine Evaluationsphase von vier Jahren. Bereits ab diesem Jahr profitieren Veranstalterinnen und Veranstalter von einem speziell auf Weihnachtsmärkte zugeschnittenen Tarif.

Begleitend bietet die GEMA den Veranstaltern umfangreiche Informationen. HIER erfahren Sie mehr… 

 

 

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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